Wie aus einer Anfragebeantwortung des Justizministeriums hervorgeht, gab es von 2016 auf 2017 einen Anstieg bei der Telefonüberwachung um rund 11 Prozent, bei Hausdurchsuchungen sogar um 17 Prozent. Zugleich gab es aber einen Rückgang bei den Verurteilungen.
Mehr Überwachung, weniger Verurteilungen
Insgesamt 3.378 Mal wurde 2017 eine “Überwachung von Nachrichten” durchgeführt, 2016 war dies nur 3.031 Mal der Fall. Das Verhältnis Ermittlungsmaßnahme zu Verurteilung ging dabei aber von 9,5 auf 5,5 Prozent zurück. Ähnlich die Situation bei der “Durchsuchung von Orten und Gegenständen”: Diese gingen von 3.899 auf 4.577 hinauf, die Quote der Verurteilungen sank von 28,2 auf 19,4 Prozent.
NEOS kritisieren Überwachungspaket
NEOS-Vize-Klubchef Nikolaus Scherak betonte in diesem Zusammenhang, dass gerade so sensible Ermittlungsmethoden nicht leichtfertig eingesetzt werden dürften. “Umso fragwürdiger ist das von der Bundesregierung beschlossene Überwachungspaket samt Bundestrojaner, das noch schwerwiegendere Eingriffe in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt. Bevor wir weiterhin in teure, technisch und ethisch zweifelhafte Maßnahmen Geld pumpen, müssen wir uns anschauen, wie wirksam die aktuellen Maßnahmen überhaupt sind.”
(APA/red)