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Prozess gegen Identitäre nach Audimax-Störaktion: Freisprüche

1-01-1970, 00:00

Sprecher Martin Sellner wurde zudem von einer Studentin beschuldigt, sie zu haben. Die Österreichische HochschülerInnenschaft hatte damals das Theaterstück “Schutzbefohlene performen Jelineks Schutzbefohlene” organisiert, als Aktivisten der Identitären ins Audimax eindrangen, Kunstblut verspritzten und Flyer ins Publikum warfen. Die Vorführung musste unterbrochen werden, einige Darsteller waren nicht mehr in der Lage, die Performance fortzusetzen. Auch zu vereinzelten körperlichen Übergriffen soll es gekommen sein, heißt es laut ÖH.

Prozess gegen 17 Identitäre: Freisprüche in allen Punkten

In der Folge klagte die ÖH Uni Wien die rechtsextreme Bewegung zivilrechtlich wegen Besitzstörung, zehn Aktivisten wurden deshalb im November 2016 verurteilt. Der nun in Baden verhandelte Straftatbestand (Paragraf 285 Z 2 StGB) ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bedroht. Das Bezirksgericht ist zuständig, weil ein aus Baden stammender Beschuldigter zum Zeitpunkt des Vorfalls Jugendlicher war.

Nach Darstellung der Beschuldigten am ersten Verhandlungstag Mitte Februar handelte es sich um eine “politische”, “symbolische” Aktion, die friedlich und rasch ablaufen sollte. Man habe gegen die Veranstaltung protestieren wollen, hieß es. In nicht einmal zwei Minuten sei man wieder draußen gewesen. Die eher spontane Verabredung zu der Aktion sei via WhatsApp-Nachricht erfolgt. Körperliche Attacken bestritten die Beschuldigten.

Zahlreiche Zeugen-Einvernahmen

Am zweiten Verhandlungstag standen abermals zahlreiche Zeugen-Einvernahmen an. Ein Mitorganisator des Theaterstücks beschrieb, wie die Gruppe versucht haben soll, auf die Bühne zu drängen. Dabei habe es sich um tumultartige Szenen gehandelt. Eine Fahne, die er den Identitären habe entreißen können, sei ihm von der Polizei abgenommen worden. Vom angeblichen Schlag gegen eine Studentin sei dem Zeugen nur im Nachhinein berichtet worden.

Auch mehrere Exekutivbeamte wurden am Donnerstag einvernommen. Konkret ging es um die Frage, ob das mutmaßliche Opfer Sellners diesen bereits am selben Abend erkannt hatte, oder dem Identitären-Sprecher erst im Nachhinein zuordnete. Jener Polizist, der noch im Audimax Zeugen befragte, hatte dessen Namen an Ort und Stelle jedenfalls nicht protokolliert. Auch die Einvernahmen von Flüchtlingen, die am Theaterstück teilgenommen hatten, waren geplant. Zumindest zum Vorwurf der Verhinderung einer Versammlung wurde noch für den selben Tag ein Urteil erwartet.

Freisprüche in allen Punkten

Freisprüche in allen Punkten hat es am Donnerstag für Mitglieder der “Identitären” gegeben. Die Störaktion bei einer Aufführung von Elfriede Jelineks “Schutzbefohlenen” im Audimax der Uni Wien sei keine Verhinderung einer Versammlung gewesen, so die Richterin nach dem zweiten Verhandlungstag. Vorwürfe der Körperverletzung gegen zwei Mitglieder seien zudem nicht genügend nachvollziehbar gewesen.

Theater- und Konzertveranstaltungen seien vom Straftatbestand der Verhinderung einer Versammlung explizit ausgeschlossen, lautete die Begründung des Gerichts. Dahin gehend hatte zuvor auch der Verteidiger der 17 Mitglieder der identitären plädiert. Politische Sympathie für die rechte Bewegung spiele dabei gar keine Rolle: “Viele mögen die Identitären nicht, weil sie auf ihre Art extrem sind.” Deren Aktionismus sei zudem eine Kopie des linken Aktionismus.

Mangelhafte und teils widersprüchliche Zeugenaussagen

Mangelhafte und teils widersprüchliche Zeugenaussagen führten zudem auch zu Freisprüchen – unter anderem auch für Identitären-Sprecher Martin Sellner – vom Vorwurf der Körperverletzung. Die Angaben zweier Studenten seien bis zum Schluss nicht hundertprozentig nachvollziehbar gewesen. Zudem stellte die Richterin möglicherweise eine bereits vor der Aktion bestehende persönliche Abneigung zwischen einer Studentin und Sellner in den Raum.

Aber auch die Richterin selbst konnte sich eine persönliche Bemerkung zur Störaktion nicht verkneifen. Ihrer Meinung nach ist diese “entbehrlich” gewesen. Auch Lena Köhler vom Vorsitzteam der ÖH Uni Wien verurteilte diese gegenüber der APA abermals. Sie befürchtet, dass sich die Identitären durch die Freisprüche nun ermutigt fühlen könnten. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

(APA/Red.)

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