Der Schöffensenat hielt eine ergänzende Beweisaufnahme für erforderlich, weitere Zeugen sollen gehört werden. Die Anklage legt dem Ex-Anwalt – nachdem er mit seiner Kanzlei in den Konkurs geschlittert war, wurde er im Herbst 2010 von der Anwaltsliste gestrichen – zur Last, gemeinsam mit einem Kompagnon zahlreiche Personen, die ihr Vermögen gewinnbringend anlegen wollten, hinters Licht geführt zu haben.
Unter Einschaltung von Finanzvermittlern akquirierten die beiden Kunden, täuschten denen Investment-Möglichkeiten vor, gründeten zu diesem Zweck Scheinfirmen, setzten Strohgeschäftsführer ein und nutzten die Leichtgläubigkeit ihrer Opfer aus. In Wahrheit soll es zu keiner einzigen Investition gekommen sein. Der Ex-Anwalt bekennt sich zu den Vorwürfen “nicht schuldig”. Er wälzt die Verantwortung auf seinen erkrankten früheren Kompagnon ab, der ihn hereingelegt hätte.
(APA/Red.)