Der Staatsanwältin war die Strafe bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren zu gering. Sie meldete Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. “Wenn Sie nicht umfassend geständig gewesen wären, wäre die Strafe höher ausgefallen”, betonte Richterin Sonja Höpler-Salat in der Urteilsbegründung.
Angeklagter Volleyballtrainer sah seine Schuld ein
Dem Angeklagten wurde neben seiner Schuldeinsicht und seiner bisherigen Unbescholtenheit zugutegehalten, “dass Sie nicht bis zum Äußersten gegangen sind. Es ist zu keinem Geschlechtsverkehr gekommen, was wir hier leider immer wieder erleben”. Dessen ungeachtet sei “klar, dass Sie diesen Mädchen übel mitgespielt haben. Man kann nur hoffen, dass sie diesen Rucksack nicht ewig mit sich herumtragen müssen”, sagte Höpler-Salat.
(APA/red)