Möglich wird die Teilnahme aller Fraktionen durch eine Aufstockung. Das Untersuchungsgremium wird künftig aus 18 statt wie bisher aus 15 Mandataren bestehen. Von der Neuregelung profitieren die NEOS, die mit fünf Abgeordneten im Stadtparlament vertreten sind. Bliebe die Gesetzeslage unverändert, wären sie bei U-Kommissionen nicht mit dabei. Die Aufstockung macht dies nun möglich.
Rot-Grün kann nur U-Kommission reformieren
Die Regierungsfraktionen werden genau genommen zwei Anträge einbringen – da in Wien zwischen U-Kommission und U-Ausschuss unterschieden wird. Erstere betrifft Gemeinderats-Materie, Untersuchungsausschüsse sind hingegen dem Landtag zugeordnet. Fraglich ist, ob die Gremien künftig einheitlich geregelt sind. Denn: Rot-Grün kann mit einfacher Mehrheit nur die Untersuchungskommission reformieren.
Zweidrittelmehrheit für Änderung im U-Ausschuss nötig
Um die Neuregelung auch für U-Ausschüsse umzusetzen, bedarf es bei der Abstimmung einer Zweidrittelmehrheit. Nötig wäre somit eine Zustimmung der FPÖ, die über mehr als ein Drittel der Mandatare verfügt. Der rote Klubchef rechnet jedoch eher nicht damit, dass die anderen Fraktionen die Anträge ablehnen werden, wie er betonte. Denn sie seien ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Kontrollrechte der Opposition.
(APA/red)