logo



[email protected]

Westenthaler-Prozess: Sechs Monate Strafreduktion, keine Fußfessel

1-01-1970, 00:00

Westenthaler bekam im Verfahren um eine Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ jenen Zeitraumn der ursprünglich über ihn verhängten teilbedingten Strafe erlassen.

Strafreduktion im Westenthaler-Prozess

Der bereits vom Erstgericht ausgesprochene Ausschluss der Fußfessel wurde allerdings bestätigt. Das bedeutet, dass Westenthaler seinen nunmehrigen unbedingten Strafteil von acht Monaten nicht daheim im elektronisch überwachten Hausarrest absitzen kann. Er muss die Strafe in einer Justizvollzugsanstalt antreten und kann dort frühestens nach der Hälfte der zu verbüßenden Strafe um eine Fußfessel ansuchen. Begründet wurde der Strafnachlass mit der überlangen Verfahrensdauer von rund sieben Jahren. Der Hausarrest kam für das OLG unter anderem deshalb nicht infrage, weil Westenthaler seine Position als ehemaliger Spitzenpolitiker benützt habe, um die inkriminierten Tathandlungen zu setzen.

“Peter Westenthaler ist durch die Hölle gegangen”

Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im vergangenen Oktober den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen schweren Betrugs und Untreue bestätigt hatte, machten sich Peter Westenthalers Verteidiger Thomas Kralik und Ernst Schillhammer nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) für einen deutlichen Strafnachlass stark. Sein Mandant sei in den vergangenen sieben Jahren “durch die Hölle gegangen”, sagte Kralik. Der Anwalt hob hervor, dass sich Westenthaler in beiden Anklagefakten nachweislich nicht selbst bereichert habe. Auch sei die Planung nicht von ihm ausgegangen. Von einer kriminellen Energie könne keine Rede sein. Die lange Verfahrensdauer und der Schuldspruch des Landesgerichts Wien vom Jänner 2017, nachdem es in einem ersten Rechtsgang noch einen Freispruch gegeben hatte, seien für Westenthaler schwer zu verkraften gewesen, stellte Kralik fest: “Er hat versucht, beruflich Fuß zu fassen. Das ist natürlich gescheitert. Mit jemandem, der so durch den Kakao gezogen worden ist, wollte niemand Geschäfte machen.”

Kralik appellierte an den Senat (Vorsitz: Anton Baumgartner), die vom Erstgericht verhängte Strafe von 30 Monaten, davon zehn unbedingt, tat- und schuldangemessen herabzusetzen und zur Gänze bedingt nachzusehen. Zudem müsse der elektronisch überwachte Hausarrest genehmigt werden: “Wer, wenn nicht Peter Westenthaler sollte eine Fußfessel bekommen”, fragte sich Kralik. Dieser habe sich schließlich “in den letzten 14 Jahren wohl verhalten”.

Kein Platz für Milde

Oberstaatsanwältin Bettina Schreiber trat dem vehement entgegen. Im gegenständlichen Fall sei kein Platz für Milde, das Erstgericht habe den Strafrahmen von bis zu zehn Jahren “gerade zu einem Viertel ausgeschöpft”, erklärte die Vertreterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. “Der besondere Unwert der Tat liegt darin, dass er seinen Einfluss auf die Politik, seinen Einfluss auf den Gesetzgeber, seinen Einfluss auf das österreichische Parlament geltend gemacht hat, um einen Gesetzesbeschluss zu erwirken, aber nie vor hatte, sich an dieses Gesetz zu halten. Er hat seinen politischen Einfluss, seine politischen Beziehungen missbraucht, um auf rechtswidrige Weise Gelder zu lukrieren”, bemerkte Schreiber in Richtung Westenthaler.

Sie sprach sich auch explizit gegen einen Hausarrest anstelle einer Haft für den Ex-Politiker aus: “Es bedarf des Ausschlusses der Fußfessel, dass andere politische Einflusstreiber davon abgehalten werden, ihren politischen Einfluss zu missbrauchen.” Westenthaler habe sich durch eine “Missachtung des demokratischen Prinzips” ausgezeichnet, gab Schreiber zu bedenken: “Das erfordert eine in den Augen der Öffentlichkeit wirksame Sanktion zum Schutz der demokratischen Institutionen.”

(APA/Red.)

Leserreporter
Bild an VOL.AT schicken
Nachrichtenquelle


© 2017-2024 wienpress.at [email protected]