Jetzt bemüht sich die CPÖ (seit Donnerstag) neuerlich um die nötigen mindestens 8.401 Unterschriften für die Einleitung des Volksbegehrens. Wahlberechtigte können auf den Gemeindeämtern (während der Amtsstunden) oder online unterschreiben. Die Unterschriften für die Einleitung werden – wenn es dazu kommt – auf das eigentliche Volksbegehren angerechnet.
2017 hatte die CPÖ 23.503 Unterschriften gesammelt, wurde aber aus “rechtlichen Gründen” abgewiesen – nach eigenen Angaben wegen der Kurzbezeichnung “ORF – ohne Gebühren und ohne Politik”. Jetzt hat die CPÖ “ORF ohne Zwangsgebühren” gewählt – und fordert neuerlich die ersatzlose Streichung der ORF-Gebühren sowie ein Ende des parteipolitischen Einflusses im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
(APA/Red.)