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Einkehrpflicht: Hausbesitzern in Wien droht bis zu 700 Euro Strafe

1-01-1970, 00:00

Die MA 48 selber setzt auf den Straßen kaum mehr Splitt ein, weil sie mit der Umstellung des Winterdiensts vor etlichen Jahren auf moderne Feuchtsalz- und Soletechnik setzt. Die wenigen betroffenen Straßenzüge vor allem in Höhenlagen werden von der MA 48 dieser Tage händisch und mit Kehrmaschinen gereinigt.

Strafen bis zu 700 Euro drohen

Die WasteWatcher kontrollieren neben Verletzung der Sauberkeitsspielregeln auch die Einkehrverpflichtung. Wer dieser nicht nachkommt, begeht gemäß § 10 Winterdienstverordnung 2003 eine Verwaltungsübertretung und muss mit Strafen rechnen. Der Strafrahmen beträgt bis zu 700 €.

Wohin mit Splitt?

Splitt bis zu einer Menge von einem Kubikmeter kann gratis auf allen Wiener Mistplätzen entsorgt werden. Größere Splittmengen müssen zu befugten Entsorgungsunternehmen gebracht werden. Streugut darf nicht von einem Gehsteigabschnitt auf den anderen, auf die Fahrbahn oder ins Rinnsal gekehrt werden.

MA 48 im Kampf gegen den Feinstaub

Durch den Einsatz von Salzsole und Feuchtsalz auf Straßen und Radwegen konnte die MA 48 die ausgebrachte Streusplittmenge in den letzten Jahren drastisch reduzieren. Dies wirkt sich positiv auf die Luftgüte aus.

Zum Vergleich: Im Winter 1995 hat die MA 48 noch mehr als 133.500 Tonnen Splitt gestreut, im Winter 2002/03 waren es noch rund 28.000 Tonnen, im sehr starken Winter 2012/2013 mit 121 cm Schnee an 42 Tagen kamen 1.165 Tonnen und letztes Jahr nur noch knapp über 70 Tonnen zum Einsatz. Die Umstellung des Winterdienstes ist eine der effektiven Maßnahmen der Stadt Wien gegen Feinstaub.

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