Der Angeklagte war am 15. August 2017 am Praterstern mit einem 38 Jahre alten Mann in einen Streit geraten, nachdem dieser sich über ihn lustig gemacht hatte.
Fataler Faustschlag gegen Familienvater: Elf Jahre Haft für Täter
Es war bereits nach 22.00 Uhr, als sich der Jüngere am Bahnhofsvorplatz mit nacktem Oberkörper präsentierte und zudem mit machohaften Gesten seine Männlichkeit zur Schau gestellt haben soll. Auf eine abfällige Bemerkung des 38-Jährigen hin, der das im Vorbeigehen mitbekam, sah der siebenfach Vorbestrafte rot. Er wollte auf den Mann, den er nie zuvor gesehen hatte, losgehen, konnte aber von seinen Begleitern, in deren Gesellschaft er seit 18.00 Uhr Alkohol konsumiert hatte, zunächst zurückgehalten werden. Nach einem neuerlichen verbalen Scharmützel mit dem 38-Jährigen brannten jedoch beim 29-Jährigen endgültig die Sicherungen durch.
Er versetzte dem zweifachen Vater einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht. Der 38-Jährige fiel wie ein Stück Holz um. “Man hat direkt gehört, wie er am Asphalt aufgeklatscht ist”, berichtete ein Geldbote, der zufällig Zeuge des Geschehens wurde, in der Gerichtsverhandlung. Zwei Polizisten, die die Szene ebenfalls direkt mitbekommen hatten, verständigten die Rettung, nahmen den Täter fest und nahmen die Daten mehrerer Augenzeugen auf.
Schädelbasisbruch, Hirnquetschungen, Schädel-Hirn-Trauma
Der lebensgefährlich Verletzte kam mit einem Schädelbasisbruch, Hirnquetschungen und einem Schädel-Hirn-Trauma ins Spital. Er wurde wochenlang auf der Intensivstation behandelt. Ihm musste unter anderem eine Hirnsonde eingesetzt werden, um den zunehmenden Hirndruck auszugleichen. Der Patient wurde auch künstlich beatmet. Neuerliche Blutungen machten zwei weitere Operationen erforderlich. Schließlich starb der Mann am 4. Oktober an einem Hirninfarkt. Wie der gerichtsmedizinische Sachverständige Wolfgang Denk betonte, war der Patient im Krankenhaus lege artis behandelt worden. Laut Gutachter war eindeutig der Faustschlag kausal für den Todeseintritt.
Die vom Angeklagten behauptete Notwehrsituation – er verantwortete sich damit, der 38-Jährige wäre mit einer erhobenen Glasflasche auf ihn losgegangen, er hätte ihn mit der Faust bloß von sich stoßen wollen – wertete der Schöffensenat als Schutzbehauptung. Der Mann wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig erkannt. Bei einer Strafdrohung von einem bis zu 15 Jahren brauche es aus generalpräventiven Gründen eine empfindliche Freiheitsstrafe, betonte Richter Stefan Renner: “Ich glaube Ihnen schon, dass Sie nicht damit gerechnet haben, dass der stirbt. Aber Sie müssen die Folgen tragen, auch wenn der Tod nicht vorsätzlich war. Es muss der Öffentlichkeit gezeigt werden, dass Gewaltdelikte nicht toleriert werden.”
Sechs Monate vor Tat aus Gefängnis entlassen
Der Angeklagte – von seinen sieben Vorstrafen resultieren vier aus Körperverletzungen – war erst sechs Monate vor dem inkriminierten Geschehen aus dem Gefängnis entlassen worden. Das Ausmaß der über ihn verhängten Strafe dürfte ihn völlig überrascht haben. Während der Urteilsverkündung taumelte er nach hinten, ließ sich auf einen Sessel fallen und begann dann lautlos zu weinen.Wien. Nach Rücksprache mit Verteidiger Michael Schnarch meldete der 29-Jährige schließlich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
In einer kurzen Verhandlungspause hatte der Angeklagte direkt das Wort an die im Zuschauerraum sitzenden Angehörigen des Verstorbenen gerichtet. “Ich schwöre Ihnen, ich wollte das nicht! Es war nicht meine Absicht,” versicherte er dem Vater, der Schwester und dem Schwager, wobei er Blickkontakt suchte. “Wir hassen dich nicht”, erwiderte der Vater. “Er war nicht 48. Er war 38”, schluchzte die Schwester, die sich daran stieß, dass in den Krankenhausunterlagen das Alter ihres Bruders nicht richtig angegeben war.
Der Tod des Mannes machte zwei Mädchen im Alter von 16 und sechs Jahren zu Halbwaisen. Der Vater, der mit dem Mann im selben Haushalt gelebt hatte, und die jüngere Tochter bekamen ein Trauerschmerzengeld von jeweils 5.000 Euro zugesprochen. Mit ihren darüber hinaus gehenden Ansprüchen wurden sie auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Mutter, die ältere Tochter und die Schwester müssen mit sämtlichen Ansprüchen den Klagsweg beschreiten.
(APA/Red.)