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Nach Messerattacken in Wien: 67-jähriger Familienvater außer Lebensgefahr

1-01-1970, 00:00

Über den Verdächtigen Afghanen wurde indes noch keine U-Haft verhängt, da er weiterhin in Polizeigewahrsam war, gab eine Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft bekannt. Der 23-Jährige hat sich gestern, Donnerstag, zu zwei Messerattacken geständig gezeigt, bei denen insgesamt vier Menschen verletzt worden sind. Er hatte in der Praterstraße eine Familie angegriffen, am Praterstern dann einen 20-jährigen Bekannten. Am ersten Tatort am Nestroyplatz wurde auch der 67-jährige Vater schwer verletzt, der sich am Freitag weiterhin in kritischem Zustand und im künstlichen Tiefschlaf befand. Die drei weiteren Opfer waren bereits gestern, Donnerstag, außer Lebensgefahr.

Verdächtiger Afghane lebte als “U-Boot” in Wien

Was die Vorgeschichte des Verdächtigen in Österreich betrifft, so habe dieser laut dem Wiener Polizeipräsidenten Gerhard Pürstl im Jahr 2015 um Asyl angesucht, sich aber dem Verfahren entzogen und sei untergetaucht, wie er am Donnerstag in der “ZiB2” sagte. Er soll dann seit 2016 bis zu seiner Festnahme am Mittwoch als “U-Boot” gelebt haben. Davor sei der afghanische Staatsbürger jedoch polizeilich auffällig geworden und ins Drogenmilieu abgeglitten, sagte Pürstl weiter. Gegenüber den Behörden habe er angegeben, Österreich ohnehin wieder verlassen zu wollen.

Betroffene Familie bedankte sich Anteilnahme

Die von einer Messerattacke am Mittwochabend in Wien-Leopoldstadt betroffene Familie hat sich am Freitag für die öffentliche Anteilnahme bedankt. Zugleich appellierte Anwältin Maria Windhager, die die Familie medienrechtlich vertritt, bei der Berichterstattung über den Fall die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren. Ein 23-jähriger Afghane hatte den Vater, die Mutter und die Tochter mit einem Messer schwer verletzt. Die Betroffenen sollen sich nun “in aller Ruhe ihrer Genesung widmen können”, betonte Windhager gegenüber der APA.

In einigen Medien seien bereits identifizierende Angaben gemacht worden – das gelte auch für nicht ausreichend verpixelte Fotos. “Das wäre ab sofort zu unterlassen. Bei Verletzungen der Persönlichkeitsrechte werden rechtliche Schritte ergriffen”, sagte die Anwältin.

APA/Red.

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