Die 22-Jährige überlebte die Attacke wie durch ein Wunder, ist aber seither halbseitig gelähmt und ein Pflegefall. Die gegen die Verurteilung vorgebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wies der OGH vor kurzem in nicht öffentlicher Sitzung als nicht berechtigt zurück. Ob es bei lebenslang bleibt, ist noch offen – die Entscheidung über die Strafberufung wurde dem Wiener Oberlandesgericht (OLG) zugewiesen.
Für das Erstgericht war im gegenständlichen Fall die Höchststrafe die einzig mögliche Sanktion. Begründet wurde das vor allem mit generalpräventiven Erwägungen. “Es muss ein für alle Mal klar gestellt werden, dass man so mit Frauen in Mitteleuropa nicht umgeht”, betonte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
“Kulturelles Tötungsmotiv” als erschwerend bewertet
In ihrer Nichtigkeitsbeschwerde brachte die Verteidigung vor, das Erstgericht habe “ein kulturelles Tötungsmotiv angenommen”, dies als erschwerend gewertet und damit bei der Strafbemessung “in unvertretbarer Weise auf die Volkszugehörigkeit eines Menschen als Gesichtspunkt abgestellt”. Diese Argumentation war allerdings für den OGH “mit den erstgerichtlichen Erwägungen zur Strafzumessung nicht in Einklang zu bringen und geht damit ins Leere”.
Auch den weiteren Vorwurf der Verteidigung, das Berücksichtigen von spezial- und generalpräventiven Erwägungen durch das Erstgericht hätte zu einer unzulässigen exemplarischen Strafe geführt, wies der OGH zurück. Diese Behauptung war für den Fünf-Richter-Senat aus den erstgerichtlichen Feststellungen nicht ableitbar.
Afghanin hat Verlobung aufgelöst
Die junge Afghanin hatte sich von ihrem Verlobten gelöst, nachdem es in der Beziehung zusehends zu Konflikten gekommen war. Während der Mann zu arbeiten aufhörte, von der staatlichen Fürsorge lebte und sich hochprozentigem Alkohol und Cannabiskraut hingab, holte sie den Schulabschluss nach, ließ sich zur Kindergärtnerin ausbilden, besuchte eine Fahrschule und am Abend einen Englisch-Kurs. Außerdem legte sie das Kopftuch ab.
Als sie ihrem Freund mitteilte, dass sie sich von ihm trennen werde, passte dieser die Frau am 12. Juli 2016 mit gezücktem Klappmesser an der U-Bahnstation Währinger Straße ab. Zuvor hatte er seiner “Zweitfreundin” – einer Frau, die er an einem Ziegelteich am Wienerberg kennengelernt hatte – per SMS angekündigt, er werde seine Verlobte töten, weil diese ihn “verarscht” hätte.
(APA/red)