“Das ist den meisten im Moment noch gar nicht bewusst”, betont die Geschäftsführerin der Reisebürokette Ruefa, Helga Freund. “Das Pauschalreisegesetz umfasst keine Reisebausteine, die etwa über Buchungsplattformen individuell vom Kunden selbst zusammengestellt und von mehreren Reiseveranstaltern angeboten werden”, so das Reisebüro. Auch Buchungen bis 30. Juni 2018 fallen, unabhängig vom Reisedatum, nicht in das neue Pauschalreisegesetz.
Auch Buchung von Flug und Mietauto gilt als Pauschalreise
“Es müssen mindestens zwei Bausteine sein, damit das PRG anwendbar ist”, erklärt Hansal. Künftig gilt zum Beispiel auch die Buchung von Flug und Mietauto als Pauschalreise und der Veranstalter haftet für nicht oder mangelhaft durchgeführte Leistungen, etwa bei Flugausfällen.
Die Zusatzleistung muss aber zumindest ein Viertel des Gesamtpreises ausmachen. “So kann sogar ein Hotelaufenthalt mit einer Liftkarte als Zusatzleistung eine Pauschalreise darstellen”, heißt es bei Ruefa. Der zusätzliche Schutz für Kunden greift auch, wenn nicht alles auf einmal gebucht wird. “Innerhalb von 24 Stunden kann noch kombiniert werden”, so Hansal.
Zudem sind mit dem PRG auch sogenannte verbundene Reisen besser abgesichert, “also wenn verschiedenen Komponenten wie Flug und Hotel getrennt ausgewählt, gebucht und bezahlt werden” – das muss allerdings beim selben Veranstalter geschehen. Reiseveranstalter und -büros müssen Kunden fortan auch schon vor Vertragsabschluss besser über die Vorgehensweise bei Problemen auf der Reise informieren.
(APA/Red)