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Nach “Ottakringer Landhaus”-Abriss: Bauordnung in Wien soll geändert werden

1-01-1970, 00:00

Das “Ottakringer Landhaus” war einmal –

“Diese ebenerdigen Häuser aus der frühen Gründerzeit sind in Wien nur mehr ganz selten zu finden”, so Claus Süss von der Initiative Denkmalschutz. Das ist für einen Denkmalschutz zwar zu wenig, aber die Stadt Wien hätte längst eine Schutzzone erlassen müssen, findet die Initiative. Dadurch wäre zumindest das äußere Erscheinungsbild unter Schutz gestanden und ein Abriss wäre nicht einfach so erlaubt worden.

Schutzzone hätte “Landhaus”-Abriss erschwert

Solche Schutzzonen werden vom Gemeinderat nach Vorschlag und Prüfung durch die MA19 beschlossen. Auch Nachfrage erklärt diese, dass eine mögliche Schutzzone im Fall des “Ottakringer Landhauses” sehr wohl geprüft wurde, “ein erhaltenswertes Ensemble im Sinne einer Schutzzone war laut Wiener Bauordnung leider nicht gegeben”, so die MA19 in ihrer Stellungnahme.

Stadt Wien: Bauordnung soll geändert werden

Die Stadt ist sich durchaus bewusst, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt, deswegen soll die Bauordnung geändert werden: Künftig soll man für alle Häuser, die vor 1945 gebaut worden sind, eine Abrissgenehmigung brauchen, auch wenn sie nicht in einer Schutzzone sind.

Am ehemaligen Standort des “Ottakringer Landhauses” in der Albrechtskreithgasse steht vermutlich bald ein Neubau mit rund 20 Wohnungen.

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