Grundlage für die Maßnahme dürfte zumeist der aus ukrainischer Sicht illegale Besuch der Krim oder anderer “okkupierter Gebiete” in der Ostukraine sein. “Mit Stand vom 30. Jänner wurden Einreiseverbote in Bezug auf 16 Staatsbürger Österreichs verhängt. Darunter sind Politiker und politische Aktivisten, Mitarbeiter von Konsulaten, Politologen und andere”, heißt es im Brief des SBU, der seine Entscheidungen mit Fragen der nationalen Sicherheit begründet.
Gudenus darf wieder in die Ukraine
Abgesehen von allgemeinen Informationen bestätigte der ukrainische Geheimdienst, dass Johann Gudenus, nunmehr geschäftsführender FPÖ-Klubobmann im Parlament, in der Vergangenheit Einreiseverbot in die Ukraine hatte. Seit September 2017 darf er jedoch wieder in das Land reisen. Gudenus war im März 2014 als Beobachter beim von der internationalen Staatengemeinschaft nicht anerkannten “Referendum” auf der zuvor von Russland besetzten ukrainischen Halbinsel Krim aufgetreten.
Axel Kassegger von Einreiseverbot betroffen
Weiterhin von einem Einreiseverbot betroffen ist laut SBU hingegen der steirische FPÖ-Parlamentarier Axel Kassegger, der im April 2016 zum offiziösen “Internationalen Jalta-Wirtschaftsforum” auf die Krim gereist war.
In Bezug auf laut SBU-Angaben betroffene “Mitarbeiter von Konsulaten” liegen im Außenministerium in Wien indes keine Informationen vor. Man habe keine Hinweise, dass österreichische Konsulatsmitarbeiter von einem solchen Einreiseverbot betroffen seien, erklärte am Dienstag ein Sprecher des Außenministeriums gegenüber der APA.
APA/Red.