logo



[email protected]

Buchhalter zweigte 360.000 Euro für Liebschaften ab: Zwei Jahre teilbedingt

1-01-1970, 00:00

Obwohl dem Mann schon in früher Jugend klar wurde, dass er sich ausschließlich zu Männern hingezogen fühlte, gestand er sich und anderen seine homosexuelle Neigung lange Zeit nicht ein. Nach außen hin führte er über mehr als zwei Jahrzehnte ein Doppelleben und war bestrebt, nicht als von der Norm abweichend aufzufallen.

Wenn der einsame, zurückgezogen lebende Buchhalter über Dating-Plattformen jüngere Männer kennenlernte, gab er sich in großzügiger Manier als Wohltäter. Einem Beschäftigungslosen finanzierte er einen Kredit, einem anderen die Wohnung, einem 24-Jährigen ermöglichte er seiner Spielleidenschaft nachzugehen, indem er diesen in Wettbüros begleitete.

Zuwendungen erkauft

Mit seinen Zuwendungen versuchte der Mann die durchwegs jüngeren Männer auf Dauer an sich zu binden, was diese – zumindest teilweise – gezielt ausgenützt haben dürften. Dass diese Methode auf Kosten seiner Firma ging, bedauerte der Angeklagte vor einem Schöffensenat. “Er ist aufgrund seiner persönlichen Situation in etwas Schlimmes hineingeraten. Aber viele Menschen sind einsam, viele Menschen haben ein nicht befriedigendes Sexualleben. Sie greifen trotzdem nicht in die Kasse”, meinte Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel.

Abzweigungen geschickt vertuscht

Auf die Frage, weshalb die Manipulationen des Buchhalters so lange nicht bemerkt wurden, stellte der Leiter des Rechnungswesens im betroffenen Unternehmen im Zeugenstand fest: “Wenn es um Millionen geht, ist es so, dass 30.000, 40.000, 50.000 Euro dem operativen Kaufmann offensichtlich nicht auffallen.” Zusätzlich sei der Angeklagte “ein ausgezeichneter Buchhalter, dem es gelungen ist, das sehr geschickt auszuführen”.

Acht Monate unbedingt

Einen Teil des angerichteten Schadens hat der 37-Jährige mit Hilfe seiner Familie mittlerweile gut gemacht. 65.000 Euro wurden zurückbezahlt, den Rest will er auch noch zurückerstatten. Im Hinblick darauf, aufgrund seiner bisherigen Unbescholtenheit und seiner geständigen Verantwortung kam der Angeklagte bei einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren für den gewerbsmäßigen schweren Betrug glimpflich davon. Acht Monate seiner zweijährigen Haftstrafe wurden unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam er unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

(APA/red)

Leserreporter
Bild an VOL.AT schicken
Nachrichtenquelle


© 2017-2024 wienpress.at [email protected]