Eine vom Museumskuratorium veranlasste Sonderprüfung ergab laut dem damaligen Vorsitzenden Hans Wehsely “Verstöße, die den Tatbestand der Untreue erfüllten”, womit dem Belvedere strafrechtliche Verfolgung drohte. Husslein-Arco bekannte sich zu den Verstößen und überwies 30.000 Euro als Wiedergutmachung. Dies wurde als tätige Reue gewertet. Über das Ergebnis der Prüfung hinaus untersucht die Staatsanwaltschaft weitere strafrechtlich relevante Vorfälle. Für solche fanden sich offenkundig keine Beweise. Zivilrechtlich sieht sich Husslein-Arco laut “Standard” noch mit Regressforderungen seitens des Belvedere konfrontiert.Un
(APA/Red)