Im Zusammenhang mit einem in der Vorwoche veröffentlichten Offenen Brief eines Teils der Burgtheater-Belegschaft, in dem eine “Atmosphäre der Angst und Verunsicherung” unter Hartmann beklagt worden war, hatte der Ex-Direktor sich einer “geschickt gesteuerten” juristischen Aktion gegenüber gewähnt, die dazu dienen solle, seine Entlassung zu rechtfertigen. Die “Rheinische Post”, die mit Hartmann im Vorfeld seiner Premiere am Düsseldorfer Schauspielhaus gesprochen hatte, berichtete: “Seit wenigen Tagen sind all die Vorwürfe, die man in Wien gegen ihn erhoben hatte und die sich auf seine Geschäftsführung bezogen, null und nichtig. Vor Gericht wurde Hartmann am 25. Januar in allen Punkten entlastet. Damit sind die Gründe für seine Entlassung nicht mehr gültig.” Hartmann äußerte den Verdacht, dass ein Rechtsanwalt den Brief aufgesetzt habe.
Causa Hartmann: Ermittlungen laufen noch
Gegen die “vollkommen falsche Unterstellung”, der Brief sei ein juristisches Manöver des Burgtheaters, um im Zivilverfahren rund um die Entlassung Hartmanns zu punkten, wehrten sich einige der Unterzeichner bereits am Wochenende. “Er stammt ausschließlich von den UnterzeichnerInnen, viele von ihnen haben bis zuletzt konkrete Formulierungen eingebracht”, so Anwältin Maria Windhager gegenüber der APA, die einige der Unterzeichner medienrechtlich beraten hat. Was hinter dem angeblichen Gerichtstermin am 25. Jänner stecken könnte, war auf APA-Nachfrage weder für die WKStA noch für das Arbeitsgericht Wien nachvollziehbar.
Am 1. Dezember war bekannt geworden, dass die WKStA ihre Ermittlungen bezüglich der Hartmann zur Last gelegten Vorsatzdelikte eingestellt hat. Demnach wird Hartmann nicht mehr weiter wegen der Vorwürfe der unvertretbaren Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände bzw. der Untreue verfolgt. Nicht eingestellt wurde dagegen der Vorwurf der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen.
Zivilverfahren ruht
Doch selbst wenn auch diese Ermittlungen der WKStA eingestellt werden sollten, wäre es nicht zutreffend, dass damit die “Gründe für seine Entlassung nicht mehr gültig” sind. Die Rechtmäßigkeit der Entlassung zu klären ist Aufgabe des Arbeitsgerichts – dort war das entsprechende Zivilverfahren zwischen Burgtheater und Hartmann seit 2014 ruhend und kann nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen von einer der Parteien fortgesetzt werden, wie ein Sprecher des Gerichts auf APA-Nachfrage erklärte. Das Ende der strafrechtlichen Ermittlungen ist zwar Voraussetzung, wäre jedoch kein Präjudiz für das arbeitsrechtliche Verfahren. Es gelte ein unterschiedliches Beweismaß – auch was strafrechtlich nicht relevant ist, kann durchaus ein Entlassungsgrund sein.
Hartmann will nach seiner fristlosen Kündigung Ansprüche durchsetzen. Gleichzeitig erhofft sich das Burgtheater eine Schadenersatzzahlung von Hartmann bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
(APA/Red)