
Dieses insolvente Unternehmen ist auf den Hallenbau für Autohäuser und die Sanierung sowie Neuherstellung von Fassaden spezialisiert. Eigentlich dreht sich dieser Insolvenzfall um zwei Pleiten. Im Februar 2017 ist über das Vermögen der Hallenbau Pfeiffer GmbH (Claus Pfeiffer) ein Insolvenzverfahren eröffnet worden.
„Bereits vor Insolvenzeröffnung hat die Pfeiffer Bauplanungs GmbH (Claus Pfeiffer) von der insolventen Hallenbau die Dienstnehmer übernommen, sodass eine Unternehmensnachfolge, insbesondere nach dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) im Dienstnehmerbereich im Raum steht“, teilt der Gläubigerschutzverband AKV mit.“ „Diesbezüglich sind Verfahren über übernommene Dienstnehmerforderungen in der Höhe von 800.000 Euro gerichtsanhängig. Ob und in welchem Umfang diese Haftungen schlagend werden, kann derzeit noch nicht verlässlich beurteilt werden.“ Doch das Problem schlägt bereits durch.
"Die nötige Liquidität um notwendige Vorleistungen für größere Aufträge zu schaffen ist daher entzogen", weiß der KSV1870. "Der Betriebsmittelrahmen wurde in den vergangenen Monaten seitens der Hausbank sukzessive reduziert."
Fakt ist, die Pfeiffer Bauplanungs GmbH mit Sitz in Krottendorf-Gaisfeld ist nun auch insolvent. Sie hat ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beantragt. Betroffen sind 40 Dienstnehmer und 56 Lieferanten. Die Verbindlichkeiten dürften laut AKV rund 1,84 Millionen Euro betragen.
„Angestrebt wird eine Weiterführung und der Abschluss eines Sanierungsplanes“, heißt es weiter. Die Insolvenzgläubiger sollen 30 Prozent Quote erhalten. Die Gesellschaft wurde im Jahr 2004 gegründet. Das Stammkapital in der Höhe von EUR 35.000,00 ist zur Gänze eingezahlt. Es wird von Claus Pfeiffer gehalten, der auch der handelsrechtliche Geschäftsführer ist.
So sollen laut AKV „Aufträge in der Höhe von netto 900.000 Euro vorhanden sein, welche bis zum April 2018 abgearbeitet werden könnten“. Das schuldenrische Unternehmen rechnet mit einem Überschuss in Höhe von rund 270.000 Euro. Zugleich sollen „zur Sicherung des Fortbetriebes auch eine Kaution hinterlegt werden“.
