Die neue Wiener Mindestsicherung (WMS), die am morgigen Donnerstag in Kraft tritt, beinhaltet eine Reihe an Neuregelungen. “Wir wollen so viele Menschen wie möglich in den Arbeitsmarkt integrieren. Das erreichen wir aber nicht mit Kürzungen und Deckelungen sondern mit Programmen und Maßnahmen”, betont die Wiener Sozialstadträtin Sandra Frauenberger.
Was ändert sich für junge Mindestsicherungsbezieher?
Die Bezugszeiten in der WMS für die 18- bis 24-Jährigen soll um mindestens zehn Prozent reduziert werden. Zudem soll die Anzahl der VollbezieherInnen bis 2025 um 20 Prozent gesenkt werden. Dafür soll für die rund 10.000 jungen WMS-Bezieher neue Anreize und Chancen geboten werden.
Welche Anreize gibt es für die jungen Bezieher?
Der Richtsatz für die Mindestsicherung wird auf einen Grundbetrag und eine Ergänzung für 18 bis 24-Jährige geteilt. Antragsteller haben vier Monate Zeit, eines der Angebote zur Aus- und Weiterbildung anzunehmen, andernfalls entfällt die Ergänzung. Ein Angebot sowie aufsuchende Beratung soll in Kürze zur Verfügung stehen. So sollen etwa AMS oder WAFF Aus- und Weiterbildungen anbieten.
Was passiert mit WMS-Beziehern, die noch bei den Eltern leben?
Bisher bekommen 18- bis 21-Jährige den halben und über 21-jährige WMS-BezieherInnen den vollen Richtsatz, obwohl sie noch im Haushalt der Eltern leben. Das wird mit dem neuen Gesetz geändert. Die betroffenen WMS-Bezieher erhalten mit dem neuen Gesetz nur noch 75 Prozent (647,28 Euro) des Mindeststandards (100 Prozent mit eigenem Haushalt). Um die 75 Prozent zu bekommen, muss sich der Bezieher in Ausbildung oder Beschäftigung befinden. Ansonsten sind es 50 Prozent (431,52, Euro).
Wo gibt es den neuen “Wiener Beschäftigungsbonus”?
Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) bei gleichzeitigem BMS-Bezug werden künftig nicht angerechnet.
Beispiel: Bei einem monatlichen Einkommen von 500 Euro führte die Anrechnung der Sonderzahlungen bisher dazu, dass in den beiden Sonderzahlungsmonaten die Aufstockung auf die Mindestsicherung aussetzte. Das Jahreseinkommen betrug 10.378 Euro. In Zukunft wird das Jahresgesamteinkommen im genannten Fallbeispiel auf 11.053 Euro erhöht. Auch eine Erhöhung der Arbeitszeit macht sich durch eine höhere Zuverdienstmöglichkeit bemerkbar.
Wie profitiert man von längerfristiger Beschäftigung?
Bei längerfristiger Beschäftigung (durchgängige Erwerbstätigkeit von einem Jahr bzw. einem halben Jahr bei Menschen unter 25 Jahren) den “Beschäftigungsbonus +”. Die Höhe des “Beschäftigungsbonus +” beträgt einmalig acht Prozent des zwölffachen Mindeststandards für Alleinunterstützte (derzeit 804,25 Euro).
Was ändert sich für Frauen?
Um gezielt Frauen in schwierigen Lebensumständen zu erreichen und Abhängigkeiten zu reduzieren, wird künftig die getrennte Auszahlung auf zwei Konten möglich sein. Ergänzend wird verstärkt auf Sozialberatung gesetzt.
Welche Pflichten haben BMS-Empfänger
BMS-Empfänger müssen bereit sein, ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und am Arbeitsmarkt mitzuwirken. Die Sanktionen wie Kürzungen oder Ausschluss sollen von nun an zeitnaher und effektiver erfolgen.
>>Regelmäßige Berichte zur Wiener Mindestsicherung gibt es .