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Uni-Zugang: Neue Beschränkung in Jus, Sprachen und Pädagogik ab Herbst 2019

1-01-1970, 00:00

Darüber hinaus können die Unis als Voraussetzung für die Zulassung zu jedem Bachelor- oder Diplomstudium das Durchlaufen eines “Eignungs-Feedbacks” vorsehen – etwa durch ein Motivationsschreiben oder ein Online-Assessment. Dieses darf zwar bewertet werden, für die Zulassung ist das Ergebnis aber nicht entscheidend.

Platzbeschränkungen für zahlreiche Studiengänge

Fast unverändert bestehen bleiben die Platzbeschränkungen in Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Psychologie, Architektur/Städteplanung, Biologie/Biochemie, Informatik, Wirtschaftswissenschaften, Pharmazie sowie Publizistik. In der Informatik wird allerdings die Mindestzahl an Plätzen um 300 auf 2.800 erhöht, in der Psychologie die Zahl der Anfängerplätze mit 1.300 auf das Durchschnittsniveau der vergangenen Jahre gesenkt. Außerdem entfällt die Quotenregelung für das Zahnmedizin-Studium, durch das 75 Prozent der Studienplätze für Österreicher reserviert waren (die Human-Medizin-Quote bleibt aufrecht, Anm.).

Die neue Möglichkeit zur Beschränkung von nur lokal überlaufenen Studienrichtungen erfolgt über eine Verordnung des Ministers: Voraussetzung sind entweder bereits bestehende unzumutbare Betreuungsverhältnisse aufgrund des Überschreitens einer bestimmten Betreuungsrelation oder eine drohende Verschlechterung wegen einer 50-prozentigen Steigerung der Anzahl der Studienanfänger in den letzten beiden Studienjahren. Über die Verhängung einer Beschränkung entscheidet das Rektorat. “Ein allzu beliebiger Zugang nützt weder Studierenden noch Universitäten. Nur ein geregelter Hochschulzugang sichert eine hochqualitative Lehre und Betreuung”, so Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in einer Aussendung.

Bereits vom Nationalrat beschlossen wurde die Höhe des Uni-Budgets für die Jahre 2019 bis 2021: Dieses steigt gegenüber dem Zeitraum 2016 bis 2018 um 1,35 Mrd. Euro auf 11,07 Mrd. Euro. Änderungen gibt es aber bei der Verteilung der Mittel: Für die Berechnung des Globalbudgets werden die Bereiche Forschung, Lehre und Infrastruktur/strategische Entwicklungen getrennt. Die einzelnen Studienrichtungen werden in Fächergruppen eingeteilt – “Buchwissenschaften” sind aufgrund des geringeren Betreuungs- und Ausstattungsbedarfs pro Platz niedriger dotiert als naturwissenschaftliche und technische Fächer bzw. künstlerische Studien.

Sonstige Pläne für die Universitäten

Als Bezugsgröße für den Teilbetrag für Lehre dient künftig das prüfungsaktiv betriebene Studium. Dieses liegt dann vor, wenn mindestens 16 ECTS-Punkte pro Studienjahr absolviert werden. Zum Vergleich: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen werden kann. Dazu kommt noch die Zahl der Studienplätze und das habilitierte Personal. Extra-Geld gibt es außerdem für viele Absolventen, flotte Studenten (mindestens 40 ECTS/Jahr), eingeworbene Drittmittel oder die Anzahl der angebotenen strukturierten Doktoratsprogramme.

Ziel der Maßnahmen ist vor allem eine deutliche Verbesserung der Betreuungsrelationen: Derzeit kommen in den Rechtswissenschaften 70 Studenten auf einen Uni-Lehrer, in den Fremdsprachen 73 und in den Erziehungswissenschaften 123. Als Zielwert gilt in den Buchwissenschaften wie Jus ein Verhältnis von eins zu 40. Aus den zusätzlichen Mitteln sollen deshalb zusätzlich rund 500 Professuren sowie Assistenzpersonal und Ausstattungskosten finanziert werden.

Außerdem soll die Zahl der prüfungsaktiven Studien gesteigert werden – und zwar von 182.000 auf 190.000. Derzeit belegen 280.000 Studenten insgesamt 340.000 Studien. Prüfungsaktiv betrieben werden davon nur etwas mehr als die Hälfte.

Für Kurz klares Signal

Die neuen Regelungen zur Universitätsfinanzierung bringen laut Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖV) neben einem höheren Budget auch “mehr Planbarkeit und mehr wissenschaftliches Personal”. Damit könnten mindestens 500 neue Professuren mit Personal und Ausstattung finanziert werden. Die sei ein “klares Signal der Regierung”, so Kurz nach einem Treffen mit der Universitätenkonferenz (uniko).

Die mit der Möglichkeit zu weiteren Zugangsbeschränkungen verbundene neue Uni-Finanzierung sieht der Kanzler als “sowohl eine bildungspolitische als auch eine standortpolitische Maßnahme”, betonte er in einer Aussendung am Montag Abend. Die geplanten neuen Regeln wurden den Rektoren von Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) und Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) präsentiert.

Als Ziel nannte Strache die Senkung der Drop-Out-Zahlen, die Verbesserung der Betreuungsrelationen sowie die Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt nach dem Studium. “Die Jugend muss eine Chance haben, jene Ausbildung zu machen, für die sie am besten geeignet ist.”

Faßmann euphorisch

Faßmann wiederum “kann eine gewisse Euphorie nicht verheimlichen”: “Wir verabschieden uns von der finanziellen Verteilung des Universitätsbudgets im Sinne von ‘das war immer so’ und gehen einen wichtigen Schritt in Richtung Finanzierung realer Leistungen in Forschung und Lehre.” Sein primäres Ziel sei die Verbesserung der Studienbedingungen. “Eine Professoren-Studierenden-Relation von 1 zu über 200 an der Uni Wien oder der WU Wien ist eigentlich indiskutabel. Wir wollen nicht weniger prüfungsaktive Studierende, sondern mehr und sie sollen eine echte Chance bekommen, in der vorgegebenen Zeit (plus Toleranzsemester) fertig zu studieren.”

(APA/Red)

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