Ursprünglich hatte der 46-Jährige am 12. Oktober 2017 mit seiner um sechs Jahre älteren Freundin ein erfolgreich verlaufenes Bewerbungsgespräch feiern wollen. Nachdem das Paar zuhause ein erstes Bier aufgemacht hatte, wechselten sie in ein nahe gelegenes Lokal. Dort knurrte der 52-Jährigen nach einiger Zeit der Magen, ihr Freund stand auf, begab sich zu einem vor dem Wirtshaus gelegenen Kebap-Stand und kehrte mit einem Imbiss zurück. Als seine Partnerin Anstalten machte, diesen zu verzehren, wurden die beiden von der Gastronomin des Lokals verwiesen.
Im Schanigarten randaliert
Das Paar setzte sich in den leeren Schanigarten, was die resolute Wirtin ebenfalls nicht tolerierte. Sie setzte die zwei auf die Straße. Das war dem 46-Jährigen zu viel, zumal die Lokalbesitzerin “unfreundliche Worte” verwendet haben soll, wie dieser nun Richterin Olivia-Nina Frigo berichtete. Um sich dafür zu rächen, schleuderte der Mann einen Gartensessel gegen einen Beleuchtungskörper. Die Wandleuchte zersplitterte.
Als die Wirtin das hörte, nahm sie die Verfolgung des Paares auf, das sich davon gemacht hatte. Dass sich der Mann nicht stellte, um für den Schaden einzutreten, veranlasste sie, ihm im Floridsdorfer Idiom (“Bleib stehn, du feige Sau! Hast kane Eier?”) nachzurufen. Der 46-Jährige griff schließlich zu drastischen Mitteln, um die Verfolgerin abzuschütteln. Er postierte sich hinter einem Hauseck, nahm einen zigarettengroßen Stein in die Hand und schlug damit auf die gleichaltrige Wirtin ein.
46-Jähriger wollte “in Ruhe nach Hause gehen”
“Ich wollte einfach diese Situation beenden. Es war ein Black Out”, gab der Angeklagte zu Protokoll. Er habe die Frau “sicher zwei, drei Mal am Kopf getroffen”, räumte er ein. Er hätte “sicher nicht” die Absicht gehabt, sie zu verletzen: “Meine Absicht war, dass ich meine Ruhe haben wollte. Ich wollte in Ruhe nach Hause gehen.”
Zum Glück hielten sich die Folgen der Steinschläge im Rahmen. Wie Gerichtsmediziner Christian Reiter ausführte, trug die Frau eine Beule am Hinterkopf, aber keine schwere Schädelverletzung davon. Sie machte ein Schmerzengeld von 4.620 Euro und zusätzlich 1.200 Euro für die zerstörte Lampe geltend. Der Angeklagte erkannte diesen Betrag an. 3.000 Euro überreichte sein Verteidiger Roland Friis noch im Verhandlungssaal der Rechtsvertreterin der Gastwirtin.
(APA/red)