
Weil eine 45-jährige Frau die Gas- und Stromrechnung nicht bezahlt hatte und ihr daher am 2. August 2017 der Strom abgedreht wurde, drehte der ältere Sohn der Frau durch. Der 20-Jährige packte sie mit beiden Händen am Hals, drückte kräftig zu und wollte sie nach Ansicht von Staatsanwalt Georg Schmid-Grimburg erwürgen, wie dieser am Mittwoch am Wiener Landesgericht für Strafsachen erklärte.
Zuvor hatte der junge Mann der Mutter ein Ultimatum gestellt. Er räumte dieser eine Stunde Zeit ein, um für die Wiederherstellung der Stromversorgung zu sorgen. Ansonsten werde er sie umbringen. Exakt eine Minute vor Ablauf der Frist zählte der 20-Jährige dann lautstark mit 60 beginnend die verbleibenden Sekunden ein. Als er bei Null angelangt war, ging er tatsächlich auf die 45-Jährige los. Er setzte sich auf die im Bett befindliche Frau, die an den Folgen eines Schlaganfalls leidet, und drückte ihr - laut Anklage in Tötungsabsicht - den Kehlkopf zu, so dass diese keine Luft mehr bekam.
Jüngerer Bruder griff ein Dem Staatsanwalt zufolge überlebte die Mutter nur deshalb, weil der jüngere Bruder des Angeklagten dazwischen ging, den 20-Jährigen zur Seite stieß und der Frau damit die Flucht aus der Wohnung in der Wehlistraße in Wien-Leopoldstadt ermöglichte. Darauf holte der 20-Jährige aus der Küche einen Hammer und kündigte dem um ein Jahr jüngeren Bruder an, er werde ihm nun das Genick brechen und die Mutter erschlagen. In dieser Situation ergriff auch der 19-Jährige die Flucht und verständigte die Polizei.
Als wenige Minuten später Beamte eintrafen, teilte ihnen der Verdächtige mit: "Ja, ich wollte meine Mutter umbringen. Sie nervt mich so sehr. Ich bin schuldig. Ich möchte sie nach vor umbringen." Nach seiner Festnahme bekräftigte er das vier Stunden später in seiner kriminalpolizeilichen Erstbefragung. Auf die Frage, was er bezweckt hätte, erwiderte der Bursch: "Ich wollte ihrem Leben ein Ende setzen." Zugleich verwies er allerdings auf eine "längere Vorgeschichte", die dazu geführt hätte. Diese legte er nun ausführlich einem Schwurgericht (Vorsitz: Norbert Gerstberger) dar, vor dem er sich wegen versuchten Mordes zu verantworten hatte.
Der Angeklagte war ohne Vater aufgewachsen, die Mutter hätte ihm viel zu viel Freiraum und alles durchgehen lassen. Damit habe sie ihm "mein Leben versaut", bedauerte der 20-Jährige. Nachdem er die Hauptschule abgebrochen hatte, verdingte er sich eine Zeit als Möbelpacker, ging zuletzt aber keiner Beschäftigung mehr nach. Er saß die meiste Zeit zu Hause in seinem Zimmer vor dem Computer, offenbar auch von der Familie abgeschottet. Zu seiner Mutter hatte er eigenen Angaben zufolge "keine emotionale Beziehung". Vom Richter zu seinem Bruder befragt, meinte der 20-Jährige: "Wir sind zwei Menschen, die das Glück oder Pech hatten, von einer Frau groß gezogen zu werden." Im Verlauf der Verhandlung wurde deutlich, dass der Schulabbrecher in sprachlicher Hinsicht als Akademiker durchgehen würde. Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer bescheinigte ihm eine überdurchschnittliche Intelligenz.
Allerdings attestierte er dem 20-Jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit schizoiden und impulsiven Zügen. Der 20-Jährige sei zwar zurechnungsfähig, doch sei mit hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren Straftaten mit schweren Folgen zu rechnen, wenn er nicht entsprechend behandelt werde. Im Hinblick darauf sprach sich der Gutachter für den Fall eines Schuldspruchs zusätzlich für die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus, wo therapeutische Begleitmaßnahmen gewährleistet wären. Wie Verteidiger Christoph Erler verriet, ist der 20-Jährige ausgesprochen belesen. Zu seinen Lieblingsautoren zählen Sartre, Camus und Kafka. Vor seiner Festnahme war der Bursch am frühen Morgen auch täglich zwei bis vier Stunden auf der Donauinsel laufen gegangen. "Da ist noch niemand. Da kann man für sich allein sein", bemerkte der Angeklagte dazu.
