Der heutige Dienstag im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts war fast ausschließlich der Befragung Hocheggers durch den Pflichtverteidiger von Meischberger, Jörg Zarbl, vorbehalten. Mit einer verbotenen Absprache habe Hochegger sich von der Justiz ein geringeres Strafmaß zusichern lassen, als Gegenleistung zu einem Geständnis in dem er die Mitangeklagten belaste. Um seine Vorwürfe zu untermauern, verwies Zarbl auf ein E-Mail des früheren Anwalts von Hochegger an die Leiterin der WKStA, der sie wegen Hochegger um einen Gesprächstermin ersucht haben soll. Woher er dieses E-Mail hatte sagte der Anwalt nicht, es sei seiner Kanzlei “zugespielt” worden. Laut Staatsanwaltschaft war der Name der Leiterin – Ilse-Maria Vrabl-Sanda – in dem E-Mail falsch geschrieben, weswegen es in einer allgemeinen Einlaufstelle – also nicht geheim – angekommen sein müsse. Der Vorwurf einer verbotenen Absprache wies Oberstaatsanwalt Alexander Marchart entschieden zurück.
Anonymer Brief als Beweis
Ebenfalls “zugespielt” bzw. mit der Post erhalten habe er einen Brief, in dem auf die angeblichen Anspielungen auf Freimaurer-Diktion im Brief von Hocheggers Anwalt an die Leiterin der WKStA verwiesen worden wäre. Dieser Brief trage aber keinen Eingangsstempel, wie in Kanzleien üblich, monierte Richterin Marion Hohenecker.
Hochegger wies alle Vorhalte zurück, es habe keine Absprachen gegeben. Am Rande der Verhandlung sagte er vor Journalisten, das Gerede von Meischbergers Anwalt zu einem angeblichen Freimaurer-Netzwerk in der Justiz wolle er nicht kommentieren, es sei eine “Verschwörungstheorie”. Hochegger war früher Freimaurer, ist aber nach eigenen Angaben ausgetreten. Zarbl wollte von Hochegger wissen, ob alle möglichen Personen in der Justiz Freimaurer wären. Hochegger meinte, dazu müsse er sie selber fragen.
Meischbergers Anwalt Zarbl brachte heute unter anderem vor, dass sich Staatsanwalt Marchart in einer Verhandlungspause im Gerichtssaal in ein Gespräch Meischbergers mit Hochegger eingemischt habe, dabei sei es fast zu einem Raufhandel gekommen, behauptete er. Weiters habe er beobachtet, dass Staatsanwalt Gerald Denk dem Anwalt Hocheggers vor dessen Ankündigung eines Geständnisses seines Mandanten zugenickt habe – woraus er schloss, dass es eine verboten Absprache gegeben habe.
“Falter”-Chefredakteur Florian Klenk als Zeuge
Zarbl will zum Beweis seines Verdachts einer verbotenen Absprache acht Zeugen laden: Die beiden Oberstaatsanwälte im Verfahren, Alexander Marchart und Norbert Denk, zwei frühere Anwälte Hocheggers und seinen jetzigen Anwalt, Leonhard Kregcjk, die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, sowie zwei Journalisten: Einen Magazin-Journalisten und den Chefredakteur der Wochenzeitung “Falter”, Florian Klenk. Klenk habe möglicherweise die Staatsanwälte für ihr Plädoyer geschult, mutmaßte Zarbl. Weiters beantragte er, Klenk als Zuhörer des Verfahrens auszuschließen, damit er sich vor seiner Zeugenaussage nicht absprechen könne.
Zarbl bezog sich auf einen Tweet von Klenk, in dem dieser am Tag von Hocheggers Geständnis im laufenden Prozess meinte, es sei in höchsten Justizkreisen bereits seit Dezember 2016 bekannt gewesen, dass Hochegger seine Verantwortung ändern werde. Klenk hat auf die beantragte Zeugenladung bereits auf Twitter reagiert: Die Verteidigung im Grasser Prozess wolle offenbar jene Journalisten aus dem Gericht verbannen, die den Akt kennen. “Nach Ashwien Sankholkar soll jetzt also ich draußen warten. Ich werde mich als Zeuge jedenfalls auf das Redaktionsgeheimnis berufen und habe zur Anklage keine Wahrnehmung”, twitterte Klenk.
Längere Verhandlungen ab sofort
Abschließend stellte heute der Verteidiger des mitangeklagten Immobilienmaklers Ernst Karl Plech, Georg Kudrna, Fragen an Hochegger. Er wollte naturgemäß zu jenen Aussagen Hocheggers nachfragen, in denen dieser Plech belastete. So wollte er Details über das Treffen Hocheggers mit dem Bankberater wissen, wo ihm dieser den Mitprofiteur Grasser enthüllt habe. Welche Farbe die Mappe gehabt hätte, aus der der Bankberater den Zettel mit den drei Liechtensteiner Konten – eines für Meischberger, eines für Plech, eines für Grasser – gezogen hätte, fragte der Verteidiger. An derartige Einzelheiten des Treffens, das im Jahr 2005 stattgefunden hatte, erinnere er sich heute nicht mehr, so Hochegger, aber an seinen Schock, als er dort erfahren habe dass Grasser vom Millionen-Honorar mitprofitierte, erinnere er sich noch.
Morgen um 9.30 Uhr geht die Verhandlung im Wiener Straflandesgericht mit Hocheggers Befragung durch die Anwälte der Angeklagten weiter. Für nächste Woche hat Richterin Hohenecker nach den Verzögerungen der vergangenen Tage längere Verhandlungen angekündigt.
(APA/Red.)