Derzeit sind grundsätzlich alle Universitätsstudenten aus Österreich bzw. der EU innerhalb der Mindeststudienzeit plus zwei Semestern von der Zahlung von Studiengebühren befreit. Trotz Überschreitung dieser Zeit müssen auch berufstätige Studenten ebenfalls nicht zahlen. Der VfGH hat diese Befreiung allerdings aufgehoben, das Bildungsministerium will die entsprechend Regelung nicht reparieren. Daraufhin hatte die Uni Linz angekündigt, jenen arbeitenden Studenten die Gebühren erlassen zu wollen, die eine bestimmte Prüfungsaktivität aufweisen und innerhalb einer Einkommensbandbreite liegen.
Genereller Erlass nicht sinnvoll
Die Präsidentin der Universitätenkonferenz, Eva Blimlinger, will demnächst innerhalb der uniko diskutieren, ob sich die Universitäten generell vorstellen können, berufstätigen Studierenden bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze die Studiengebühren zurückzuzahlen. Einen generellen Erlass hält sie aber nicht für sinnvoll: “Es ist nicht einzusehen, dass jemand, der 70.000 Euro im Jahr verdient, keine Gebühren zahlen soll”, so die Rektorin der Akademie der bildenden Künste zur APA.
Rückzahlung in Form eines Stipendium
An der Akademie praktiziere man bereits ein solches Rückzahlungsmodell – allerdings generell für alle Studierenden, die Gebühren bezahlen. “Wir erstatten allen die Gebühren in Form eines Stipendiums zurück”, betonte Blimlinger. “Wir haben das nie verheimlicht, aber auch nicht groß kommuniziert. Als kleine Universität können wir so etwas machen, wir wollten aber die anderen nicht unter Druck setzen.” Von den Gebührenzahlern hätten insgesamt rund 65 bis 70 Prozent die Rückzahlung beantragt.
Auch Uni Wien, BOKU und WU denken an Rückzahlung
Auch andere Unis überlegen einen Erlass bzw. eine Rückzahlung der Gebühren für Berufstätige. Der Vizerektor der Uni Graz, Martin Polaschek, betonte, dass “der Erlass an der Uni Graz ein Diskussionsthema ist. Es bedarf unter anderem der Abklärung offener Punkte, darunter etwa rechtliche Rahmenbedingungen. Ziel ist es auch, eine gemeinsame Lösung am Uni-Standort Graz umzusetzen.” Auch an der Uni Wien, der Universität für Bodenkultur und der Wirtschaftsuniversität soll das Thema demnächst geklärt werden.
Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) setzt ebenfalls auf “lokale Lösungen”. Hochschulen hätten die Möglichkeit, in ihren Verordnungen individuelle Lösungen für den Erlass des Studienbeitrags für erwerbstätige Studierende vorzunehmen, hieß es in einer Aussendung.