Die Geschworenen verwarfen einstimmig die auf versuchten Mord lautende Anklage. Die Laienrichter folgten den Verteidigern Mathias Burger (Kanzlei Kollmann Wolm ) und David Jodlbauer (Kanzlei Boran) und stellten fest, dass der Angeklagte keinesfalls in Tötungsabsicht gehandelt hatte. Er wurde stattdessen wegen grob fahrlässiger Körperverletzung schuldig erkannt und kam im Hinblick auf seine dazu geständige Verantwortung sowie seine bisherige Unbescholtenheit mit einer Bewährungsstrafe davon. Sehr zur Freude seiner Angehörigen, die den Verteidigern um den Hals fielen und diese unter Dankbarkeitsbezeugungen teilweise abbusselten, wurde der 35-Jährige nach der Urteilsverkündung enthaftet. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
APA/Red.