Es gehe bei diesen Anlegern um einen investierten Betrag von 7,6 Mio. Euro, berichtete Cobin Claims am Montag. Unter den Betroffenen seien auch Anleger, die vom Rücktrittsrecht bei der im Mai 2017 emittierten Anleihe AT0000A1W4Q5 Gebrauch machen wollen, erklärte Cobin Claims in einer Aussendung. Cobin Claims ist der Auffassung, dass aufgrund von Sachverhalten rund um die Anleihe-Begebung (FMA-Verfahren) ein Rücktrittsrecht bestehen könnte. Die 2017 begebenen Anleihen der Wienwert AG (also nicht WW Holding AG) seien nicht von der angekündigten Insolvenz betroffen, betont Cobin Claims.
Anleger fürchten um Verlust ihrer Investitionen
Jeder sechste Anleger, der sich an Cobin Claims gewandt habe, habe nach dem 1. September 2017 Anleihen gezeichnet. “Dieses Faktum legt nahe, dass ein versiegende Strom an Anlegergeld offenbar nicht der Grund für die Turbulenzen in der Immo-Gruppe gewesen sein kann, so wie es in der Öffentlichkeit dargestellt wurde”, sagte Cobin-Claims-Obmann Oliver Jaindl laut Aussendung.
APA/Red.