
Im Fall des 20-jährigen Rekruten, der am 9. Oktober 2017 in einer Wiener Kaserne erschossen wurde, wurde der 22-jährige Schütze enthaftet. Der Rekrut, der bisher Erinnerungslücken geltend gemacht hatte, wurde mangels dringenden Tatverdachtes in Richtung Mord freigelassen. Der Tatverdacht auf fahrlässige Tötung bleibt aufrecht.
Der 22-Jährige erhielt Weisungen, sich jeglichen Umgangs mit Schusswaffen zu enthalten und auch keiner Beschäftigung mehr beim Bundesheer nachzugehen. Das Ermittlungsverfahren läuft jedenfalls weiter.
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