
1974 war es ein Skandal, aber dann fiel der Schleier des Vergessens darüber: Gegen den damaligen ÖSV-Alpinchef Toni Sailer war damals Anfang März in Zakopane wegen einer "Gewalttätigkeit" an einer 28-jährigen Polin Anzeige erstattet worden. Doch das Verfahren wurde letztlich eingestellt.
In der Debatte um sexuelle Übergriffe im österreichischen Skisport ist jetzt ein Justizakt aufgetaucht, der die 2009 verstorbene österreichische Ski-Legende erneut in ein schiefes Licht rückt.
Was vor fast 44 Jahren im Hintergrund alles ablief, war Gegenstand einer redaktionsübergreifenden Recherche von , deren Ergebnisse nun veröffentlicht wurden. Die Bundesregierung hatte laut eines Akt des Justizministerium interveniert, um, wie der Standard schreibt, "den Volkshelden vor den Folgen einer im Akt beschriebenen Gewalttätigkeit zu bewahren".
Der dreifache Olympiasieger ist 1974 im damals noch kommunistischen Polen vor einem Weltcup-Rennen vorübergehend festgenommen worden - laut Ö1 wegen des Verdachts der Vergewaltigung. Der entsprechende Straftatbestand wäre damals "Notzucht" gewesen. Der Skilegende wurde außerdem der Reisepass abgenommen. Diesen bekam Sailer erst zurück, nachdem von der österreichischen Botschaft in Warschau 5000 Dollar Kaution hinterlegt wurden.
Die polnischen und österreichische Staatsanwaltschaften ermittelten. Zu einem Gerichtsverfahren kam es aber nicht. "Das Verfahren gegen Sailer wurde wegen Fehlens eines strafbaren Tatbestandes eingestellt", der damalige ÖSV-Präsident Kurt Schlick. In heimischen Medien wurde Sailer später als "freigesprochen" und "rehabilitiert" bezeichnet. Dem Akt aus dem Staatsarchiv zufolge stimmt das so aber nicht ganz.
So der Standard: Die Folgen der "Gewalttätigkeiten" hätten für ein Verfahren nicht ausgereicht. Im Akt heißt es demnach: "Prellungen in der Steißbeingegend, Blutgeschwulst der rechten Augenhöhle, Bisswunden am rechten Oberarm, Blutgeschwulst am Knochenrand der rechten Achsel und am Oberschenkel. In Folge dieser Körperschädigungen sind die Körperfunktionen für den Zeitraum bis zu 7 Tagen gestört worden."
Im Oktober 1974 sei Polens Ministerpräsident Pjotr Jaroszewicz zu Wirtschaftsgesprächen mit Bruno Kreisky nach Wien gereist. Im Dezember 1974 habe die Botschaft vermeldet, die Staatsanwaltschaft der Wojwodschaft Zakopane habe das Verfahren "aus Rücksicht auf Mangel an gesellschaftlichem Interesse" eingestellt.
In einem Akt findet sich laut der Recherchen auch folgender Vermerk: Die Botschaft merkte an, "daß die Haltungsänderung der zuständigen polnischen Behörden offensichtlich einerseits auf den Bevorstehenden Besuch des polnischen Ministerpräsidenten in Österreich, anderseits zu einem wesentlichen Teil auf die persönliche Kontaktnahme ... [unkenntlich gemacht, Anm.] und des ha. Botschaftsangehörigen zurückzuführen sein dürfte".
Berichtet wird weiters über einen "Kunstgriff": Eine Rückstufung des Vorwurfs von "Notzucht" (§ 168) auf "Körperverletzung" (§ 156). Und letzterer Tatbestand habe in Polen keine Verfolgung von Amts wegen gerechtfertigt, der Geschädigten stünde das Recht auf eine "Privatanklage" zu. Die damals 28-jährige Janina S., laut den Recherchen eine "Nebenerwerbsprostituierte", brachte allerdings nie eine solche ein. Zudem wäre der Strafrahmen von nicht mehr als fünf Jahren für "Körperverletzung" damals unter die Amnestie anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Volksrepublik Polen gefallen, heißt es außerdem.
Am 9. Juli 1975 stellte auch das Bezirksgericht Zakopane das Verfahren ein. Da der Strafbestand der "Körperverletzung" in Österreich inzwischen verjährt war, sei es zu keinen weiteren staatsanwaltlichen Ermittlungen gekommen.
Schließlich zahlten die polnischen Behörden die Kaution zurück, Toni Sailer blieb ÖSV-Sportdirektor bis 1976, als Franz Klammer in Innsbruck umjubelter Olympiasieger wurde.
Von 1986 bis 2006 agierte Österreichs Jahrhundertsportler noch als Rennleiter in Kitzbühel, bevor er 2009 starb. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
