Die Geschworenen verwarfen mit dem knappest möglichen Abstimmungsverhältnis die Mordanklage und verurteilten den Mann zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe wegen Totschlag.
Ehefrau in Wieden von Dachterrasse gestoßen: Urteil im Prozess gefallen
Vier Laienrichter folgten der Anklage, vier verneinten sie. Bei Stimmengleichheit ist zugunsten des Angeklagten auszugehen. Die Eventualfrage in Richtung Totschlag wurde von den Geschworenen einstimmig bejaht. Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren erschien dem Schwurgericht die verhängte Strafe tat- und schuldangemessen. Die bisherige Unbescholtenheit und das “Tatsachengeständnis” (Richter Stefan Apostol) wurden mildernd berücksichtigt.
Nach der Urteilsverkündung waren im Verhandlungssaal Unmutsäußerungen von engsten Freunden der Getöteten zu vernehmen. “Wahnsinn” oder “Frechheit” hieß es. “Habt’s schon gehört, was da los war?”, rief ein zuvor vernommener Zeuge sichtlich erzürnt den Geschworenen zu, worauf ihn der Vorsitzende mit den Worten “Raus mit Ihnen” des Saales verwies.
(APA/Red.)
