“Es ist positiv, dass Bankomatgebühren nur mehr sehr eingeschränkt verrechnet werden dürfen”, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. “Wir werden die Banken jedenfalls genau beobachten, wie sie diese gesetzliche Vorgabe in der Praxis handhaben.”
Bankomatgebühr muss vereinbart sein
Banken dürfen ihren KundInnen nur noch in Ausnahmefällen Bankomatgebühren verrechnen. Konkret: Wird bei einem Kontomodell für einzelne Bargeldabhebungen ein Entgelt verlangt, muss das im Einzelnen mit dem Verbraucher ausgehandelt worden sein – nur dann ist eine solche Vereinbarung gültig. Ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht nicht. Laut Erläuterungen des Parlaments zu diesem Gesetz kann ein solches Aushandeln von der Bank nur dann bewiesen werden, wenn jedenfalls ein alternatives Kontomodell mit einer Pauschalpreisverrechnung angeboten wird. Damit haben BankkundInnen ein Wahlrecht.
Keine Bankomatgebühr von Drittanbietern
Die Hausbank muss alle Gebühren übernehmen, die unabhängige Automatenbetreiber, beispielsweise Euronet, verlangen. Das Abheben des eigenen Bargeldes am Bankomaten soll somit weitgehend kostenlos bleiben.
