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Tote in Inn gefunden: Prozess gegen Schwiegervater

11-01-2018, 10:40

Ein 43-Jähriger hat sich am Donnerstag wegen Mordes am Landesgericht Innsbruck verantworten müssen. Ihm wurde vorgeworfen, am 2. Februar des vergangenen Jahres seine Schwiegertochter von der Arbeit abgeholt und getötet zu haben. Die Leiche der zweifachen Mutter wurde schließlich im April im Inn gefunden. Der Prozess war für zwei Tage anberaumt, ein Urteil wurde für Freitag erwartet.

Foto: APA/EXPA/JAKOB GRUBER Staatsanwalt Florian Oberhofer beschrieb die in München aufgewachsene 26-Jährige in seinem Eröffnungsplädoyer als "aufgeschlossene, lebensfrohe und optimistische Frau". Ihre Ehe dürfte jedoch nicht sonderlich harmonisch gewesen sein, fügte er hinzu. Auch habe es Gerüchte über "sexuelle Grenzüberschreitungen" des Schwiegervaters an der jungen Frau gegeben.

Abschieds-SMS im Namen des Opfers

Obwohl bei zwei Obduktionen keine Todesursache mehr festgestellt werden konnte, da die Leiche zu stark verwest gewesen sei, gebe es andere "umfangreiche Ermittlungsergebnisse, die keinen Zweifel daran lassen, dass die 26-Jährige getötet wurde", sagte Oberhofer. Überwachungsvideos würden zeigen, dass der Angeklagte seine Schwiegertochter am Tag ihres Verschwindens von der Arbeit abgeholt habe. "Sie ist in sein Auto gestiegen und seit diesem Zeitpunkt hat es kein Lebenszeichen mehr von ihr gegeben", erklärte der Staatsanwalt.

Zudem habe der Beschuldigte von einer anonymen Handywertkarte aus Abschieds-SMS im Namen des Opfers an seinen Sohn und ihre Mutter gesendet. Auch habe der Angeklagte laut Oberhofer am nächsten Tag im Internet danach gesucht, ob ein ausgeschaltetes iPhone geortet werden könne. Der 43-Jährige hatte bei seiner ersten Einvernahme alles abgestritten. "Erst nach und nach hat er seine Verantwortung immer dem angepasst, was man gerade gegen ihn in der Hand hatte", sagte der Staatsanwalt.

Verteidigerin Eva Kathrein rief den Geschworenen in ihrem Eröffnungsplädoyer in Erinnerung, dass die Obduktionen der Leiche keine Hinweise auf Gewalteinwirkungen ergeben hätten. Zudem hätte ihr Mandant laut den Standortdaten seines Handys, nachdem er seine Schwiegertochter abgeholt hatte, keine Zeit gehabt, um die Leiche in den Inn zu werfen. Die Rechtsanwältin betonte außerdem, dass es keine Beweise für einen Mord gebe, und es sich um einen reinen Indizienprozess handle. Auch ein Motiv würde fehlen, schloss Kathrein ihr Eröffnungsplädoyer.

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