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Wiener Kartellgericht verurteilte Audio-Hersteller Pioneer & Onkyo Europe

1-01-1970, 00:00

Das Wiener Kartellgericht hat den Audio-Hersteller Pioneer & Onkyo Europe GmbH wegen vertikalen Preisabsprachen bei Audioprodukten der Marken Onkyo und TEAC (vor allem Receiver, Verstärker und Plattenspieler) im Zeitraum März 2011 bis April 2017 zu einer Strafe von 120.000 Euro verurteilt. Als vertikale Preisbindung gilt die Preisabsprache zwischen Unternehmen von zwei verschiedenen Wirtschaftsstufen (zum Beispiel Produzent und Händler). Die Geldstrafe gegen Pioneer & Onkyo Europe wurde auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am 9. November 2017 verhängt, teilte die BWB am Mittwoch in einer Aussendung mit. Das Unternehmen Pioneer & Onkyo Europe GmbH stellte den Sachverhalt außer Streit, daher ist der Geldbußenbeschluss rechtskräftig.

APA/Red.

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