Er behauptet, er habe die Frau “erschrecken” wollen, nachdem diese ihn beleidigt hätte. Er habe darauf eine Pistole gezogen und an ihr vorbeischießen wollen, die Frau aber versehentlich am Ellenbogen getroffen. Der zweite Schuss – das Projektil drang der Kellnerin in den Bauch – hätte sich gelöst, als er über den Schanktisch kletterte. Ein vom Gericht beigezogener Schießsachverständiger soll nun klären, ob sich diese Darstellung mit der objektivierten Spurenlage in Einklang bringen lässt.
