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Niki: Start- und Landerechte bleiben während Prüfverfahren aufrecht

1-01-1970, 00:00

Die Prüfung müsse entsprechend gründlich erfolgen. Das Prüfverfahren sei nach EU-Recht vorgesehen.

Insolvente Airline Niki behält vorerst Betriebsgenehmigung

Zuletzt hatte Niki-Betriebsrat Stefan Tankovits gesagt, es müssen binnen sieben Tagen ein Käufer für Niki gefunden werden, da sonst die Start- und Landerechte (Slots) verloren gingen. Der Air-Berlin-Generalbevollmächtigte Frank Kebekus wiederum hatte in Medien davon gesprochen, dass die Start- und Landerechte bis zum Jahresende nicht entzogen würden. Im Falle einer Einigung bis Jahresende rechne Kebekus damit, dass die Behörden dann “auch zwei, drei weitere Wochen Zeit” einräumen, um einen Verkauf auch rechtlich zu vollziehen.

(APA/Red)

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