
Die Volksanwaltschaft hat bereits mehrfach Kritik am Vorgehen der Stadt in der Causa Heumarkt geäußert. Nun ist ein umfassendes Prüfverfahren abgeschlossen. Das Ergebnis: Volksanwältin Gertrude Brinek stellt fest, dass gleich mehrfach entgegen der Wiener Stadtverfassung gehandelt wurde.
Zum einen habe die Stadt nicht erklären können, weshalb sie ihr eigenes Hochhauskonzept missachtet hat. Dem Konzept zufolge dürften auf dem Areal nur dann Hochhäuser entstehen, wenn sie einen "außerordentlichen Mehrwert für die Allgemeinheit" schaffen. Es gebe jedoch keinen Hinweis darauf, dass dort für die breite Öffentlichkeit zugängliche, leistbare Wohnungen entstehen sollen. Dabei habe bei raumplanerischen Änderungen das öffentliche Interesse stehts vor dem privaten zu stehen.
Die Volksanwaltschaft kritisiert auch den Vertrag, den die Stadt Wien mit dem Projektwerber der WertInvest und der "Lothringerstraße 22 Projektentwicklungs GmbH" geschlossen hat. Dieser widerspreche nämlich der Wiener Bauordnung und wurde dennoch im Juni im Gemeinderat genehmigt. Die Volksanwaltschaft ortet hier eine anlassbezogenen Flächenwidmung.
Außerdem habe die Stadt mit der Ermöglichung des 66 Meter hohen Turms gegen die Verpflichtung verstoßen, das Weltkulturerbe zu schützen und zu erhalten. Dabei hatte die Stadt 2001 den Welterbestatus selbst beantragt.
Aufgrund des Projekts könnte das historische Zentrum von Wien nun den Weltkulturerbestatus verlieren. Die Entscheidung könnte bei der Tagung im Sommer fallen.
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