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Grasser blitzt mit Ablehnungsan­trag gegen Richterin ab

7-12-2017, 16:12

Es ist eine Niederlage für Grasser, und der geplante Prozessbeginn am Dienstag wird damit wieder wahrscheinlicher.

Der Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien hat am Donnerstag den Ablehnungsantrag Grassers gegen Richterin Marion Hohenecker mit Beschluss abgelehnt. Grasser hatte behauptet, die Richterin wäre wegen Twitter-Kommentaren ihres Ehemanns zu der Causa befangen.

Begründung

"Befangenheit kann nur dann angenommen werden, wenn Umstände glaubhaft gemacht werden, die die volle Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit eines Richters objektiv in Frage stellen. Aus den Kommentaren des Ehegatten sind keinesfalls Rückschlüsse auf Haltung und Ansichten der zuständigen Vorsitzenden zu ziehen", heißt es in der Presseaussendung des Landesgerichts. Gegen die Entscheidung des Präsidenten stehe kein selbstständiges Rechtsmittel zu.

Erst gestern wurde dieser (neuerliche) Ablehnungsantrag eingebracht: Im dem 28-seitigen Antrag nahmen Karl-Heinz Grassers Rechtsvertreter Manfred Ainedter und Norbert Wess den Ehemann der Buwog-Richterin Marion Hohenecker und vor allem dessen Twitter-Account ins Visier. Der ebenfalls als Strafrichter tätige Mann hatte dort mehrere Tweets zur Person Grassers abgesetzt, die mittlerweile nicht mehr einsehbar sind.

 

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