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Mann würgte achtjährigen Mitschüler seines Sohnes: Prozess in Wien

1-01-1970, 00:00

Weil er den achtjährigen Mitschüler seines Sohnes nach dem Unterricht gewürgt und eingeschüchtert haben soll, hat sich ein 41 Jahre alter Familienvater am Donnerstagnachmittag am Landesgericht für Strafsachen verantworten müssen. “Ich habe nix angegriffen. Ich habe ihn nur an der Kapuze gehalten, weil ich mit ihm reden wollte”, sagte der Angeklagte, ein gebürtiger Türke. Der Zwischenfall spielte sich am 14. November 2017 vor einer Volksschule in Wien-Favoriten ab. Der Bub musste ins Spital gebracht werden, wo zwar keine äußeren Verletzungen festgestellt werden konnten. Gegenüber der Polizei berichtete der Achtjährige allerdings, der Mann habe “zugedrückt”. Er hätte “keine Luft bekommen”. Der Verdächtige wurde festgenommen, der Koch befindet sich seither in U-Haft.

Streit unter Schülern als Auslöser für Aktion des Vaters

Als Zeuge – der Volksschüler wurde von Richter Marc Farkas in einem separaten Raum vernommen, die Befragung wurde mithilfe einer Media-Anlage in den Gerichtssaal übertragen – erzählte der Bub nun im Grauen Haus, es hätte im Bastel-Unterricht Streit mit dem Sohn des Angeklagten gegeben. Nach Schulschluss hätte ihn der andere Bub bei seinem vor dem Gebäude wartenden Vater verpetzt. Der Mann sei sogleich mit der Frage “Wer war das?” auf ihn und zwei gute Freunde zugekommen, mit denen er gemeinsam nach Hause gehen wollte.

Mann soll Buben eingeschüchtert und gewürgt haben

Als der gegnerische Bub auf ihn zeigte, hätte der Mann ihm mit der rechten Hand an den Hals gegriffen und zugedrückt. Zugleich habe der Mann “Wenn du noch einmal was machst, wirst du schon sehen, wo das hinführt!” gesagt, erklärte der Achtjährige: “Ich habe seine Hand weggestoßen und bin davongelaufen.” Auf die Frage des Richters, ob es wehgetan hätte, meinte der Bub: “Ich hatte Schmerzen. Man hat nichts gesehen.”

Strafantrag wegen leichter Körperverletzung und Nötigung

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung ermittelt. Letzten Endes wurde ein Strafantrag wegen leichter Körperverletzung und Nötigung eingebracht. Die U-Haft wurde mit Tatausführungsgefahr begründet.

APA/Red.

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