
Künftig wird es für homo- und auch heterosexuelle Paare neue Möglichkeiten geben, den Bund fürs Leben einzugehen. Der Verfassungsgerichtshof erlaubte am Dienstag nicht nur die von vielen Homosexuellen angestrebte Ehe für alle. Er machte zugleich den Weg frei zu einer „Ehe light“ für alle. Damit können sich umgekehrt heterosexuelle Paare vom 1. Jänner 2019 an für eine Verpartnerung entscheiden, die bisher der einzige Weg für Homosexuelle zu einer rechtlich bindenden Beziehung war. Doch was ist genau der Unterschied zwischen einer Ehe und einer eingetragenen Partnerschaft?
Der Anwalt Helmut Graupner, der die Öffnung der Ehe erreicht hat, sagt: „Bei der eingetragenen Partnerschaft handelt es sich um einen lockereren Verband als bei einer Ehe. Es ist eine weniger enge Beziehung und leichter auflösbar.“ Es gibt laut Graupner kürzere Scheidungsfristen und geringere Unterhaltspflichten. „Außerdem gibt es keine Treuebeziehung, sondern die Pflicht zu einer Vertrauensbeziehung.“ Bei Kindern, Adoptionen und Erbrecht etwa gibt es keinen Unterschied zu einer Ehe. In Frankreich gibt es die eingetragene Partnerschaft schon seit 20 Jahren. Sie wird dort gerne von jüngeren Paaren genutzt – als Zwischenschritt zur Ehe.
