Dazu soll es Schulen ab der fünften Schulstufe ermöglicht werden, sich ihre Schüler verstärkt aussuchen zu können. Vorgesehen ist eine “temporäre Möglichkeit von Eingangsverfahren (im Zuge der Anmeldungen für die jeweiligen ersten Klassen) für höhere Schulen”. An Aufnahmeprüfungen ist dabei aber nicht gedacht.
“Notenwahrheit” soll wieder hergestellt werden
“Wieder herstellen” wollen die potenziellen Koalitionspartner die “Notenwahrheit”. Ab der ersten Klasse Volksschule hat demnach künftig wieder die klassische Skala von 1 (sehr gut) bis 5 (nicht genügend) zu gelten. Verbale Benotungen sind nur noch zusätzlich möglich.
Zweites verpflichtendes Kindergartenjahr
Vor dem Schuleintritt sind zwei verpflichtende Kindergartenjahre zu absolvieren, allerdings nur dann, wenn sich bei einer Testung herausstellt, dass das für das jeweilige Kind angebracht ist. Schüler, die Deutsch nicht ausreichend beherrschen, sollen in eigenen Deutschklassen untergebracht werden. Auch im Sommer sowie an Nachmittagen soll es für diese Gruppe verpflichtenden Unterricht geben.
Am Ende der dritten Klasse Volksschule soll ein standardisierter verbindlicher Talente-Check stehen. Zu Beginn der siebenten Schulstufe ist wiederum ein “Chancen-Pass” vorgesehen. Dieser meint die Prüfung der Bildungsstandards ergänzt um weitere Tests, um die richtige Wahl des weiteren Bildungsweges zu unterstützen.
Verpflichtender Ethik-Unterricht
Erhalten bleiben soll der Religionsunterricht. Für jene, die ihn nicht besuchen, ist ein verpflichtender Ethik-Unterricht geplant.
Lehrer sollen sich verpflichtend fortbilden müssen und das “grundsätzlich” in den unterrichtsfreien Zeiten. Eingeführt werden sollen flächendeckend Feedbacks für Lehrer durch Schüler.
Was die Bildungspflicht angeht, müssen gewisse Standards (Lesen, Schreiben, Rechnen, Soziale und kreative Kompetenz) erfüllt sein, damit man die Schule nach neun Schulstufen abschließen kann. Sind die Erforderungen nicht erbracht, muss die Bildungslaufbahn bis maximal 18 fortgesetzt werden. Die entsprechenden Vorgaben im Bildungswesen sind auch einzuhalten. Ansonsten drohen Verlust bzw. Einschränkung von Sozialleistungen.
Bidlungsinstitut BIFIE soll abgeschafft werden
Organisatorisch geplant ist eine Auflösung der Einteilung des Bundesgebietes in standortgestützte Schulsprengel im Bereich der Neuen Mittelschule. Die ganztägigen Schulen sollen weiter ausgebaut und auch die tägliche Turnstunde weiterentwickelt werden. Abgeschafft werden soll das Bildungsinstitut BIFIE.
Gesetzlich soll das Bildungswesen künftig kompakter gestaltet sein. Alle bestehenden Schulgesetze sollen in einem klar formulierten Bundesbildungsgesetz für Inhalte und Organisation sowie einem Pädagogengesetz für alle Personal-relevanten Aspekte aufgehen.
(APA/Red)
