Der Mann soll laut Anklage aus Rache gehandelt haben, weil der Hausverwalter – ein 64 Jahre alter Rechtsanwalt, der auf die Verwaltung von Zinshäusern spezialisiert war – wegen offener Mietrückstände seine Delogierung betrieben hatte. Am zweiten Verhandlungstag wird unter anderem die Witwe als Zeugin aussagen. Ein Gerichtsmediziner und der beigezogene Gerichtspsychiater werden ihre Gutachten abgeben. Das Urteil soll am 4. Dezember fallen.
(APA/Red)
