
Für Beobachter der Wiener Gesellschaft war das Schweizerhaus im Prater immer schon ein gutes Pflaster. Der Literat Arthur Schnitzler schätzte die legendäre Wiener Gastwirtschaft ebenso wie der Arbeiterdichter Ernst Hinterberger rund hundert Jahre später. Ersterer genoss hier unter anderem sein Backhendl, wie er in Briefen an seine Gefährtin Adele Sandrock bekannte. „Mundl“-Autor Hinterberger war wiederum besonders vom Krautfleisch angetan. Zum 80. Geburtstag wünschte er sich dies – „und sonst nix“.
Bekannt ist das Schweizerhaus natürlich für das legendäre Budweiser Budvar Bier und die knusprige Stelze. Doch im Schatten von Kastanien- und Nussbäumen (letztere gelten als gleichermaßen wichtig für Nussschnaps und Gelsenabwehr!) lassen sich auch abseits der bekannten Spezialitäten Wiener Köstlichkeiten genießen. Man bietet Tageskarte, Wochenschmankerln, Mittagsteller und Wiener Raritäten wie Kuttelflecksuppe oder Böhmische Schmankerln wie Powidltascherln an – und das alles täglich
frisch zubereitet. Tiefkühlkost oder Fertigware kommt nicht auf den Tisch, Geschmacksverstärker sind verpönt. Fleisch und Gemüse werden – ausschließlich von österreichischen Betrieben – ständig angeliefert, der Erdäpfelsalat wird dreimal täglich frisch zubereitet und selbstverständlich werden auch die berühmten Kartoffelpuffer händisch hergestellt.

Die legendäre Gastwirtschaft im Prater ist der Inbegriff von Wiener Lebensgefühl & Genuss und seit 1920 im Besitz der Familie Karl Kolarik. Gepflegte Gastlichkeit, aufmerksames Service, ein außergewöhnliches Ambiente und höchste Qualität in allen Belangen sind oberste Priorität. Im schönsten Gastgarten Wiens werden das Original Budweiser Budvar und die Schweizerhaus Stelze mit viel Wiener Schmäh zum echten Hochgenuss.
KURIER verlost einen Mittagstisch mit FreundInnen im Wert von bis zu € 300,– im Schweizerhaus. (Einzulösen von Montag bis Freitag, werktags, zwischen 11 und 15 Uhr, exkl. Tabakwaren und Spirituosen. Nicht in bar ablösbar. Restbeträge werden nicht ausbezahlt. Kein weiterer Gutschein ausstellbar.)
Einsendeschluss ist der 20. August 2017. Wir wünschen viel Glück!
Teilnahmeberechtigt sind Verbraucher im Sinne des KSchG ab 18 Jahren, die weder Mitarbeiter des Kooperationspartners noch des KURIER oder mit diesem verbundener Unternehmen sind. Der/Die Gewinner wird/werden unter allen rechtzeitig eingelangten Einsendungen mittels Ziehung unter Ausschluss des Rechtswegs ermittelt und persönlich verständigt; darüber hinaus wird über das Gewinnspiel keinerlei Korrespondenz geführt.
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