Die Mordanklage wurde von den Geschworenen einstimmig verworfen. Der 53-Jährige wurde mit 5:3 Stimmen wegen Totschlags verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Verurteilt wegen Totschlags statt Mord
Die Geschworenen gingen davon aus, dass sich der Mann nach einem jahrelangen, hochemotionalen und ambivalenten Verhältnis zu seiner Mutter in einer allgemein begreiflichen Gemütsbewegung zur inkriminierten Tat hinreißen hatte lassen. Sie glaubten der Darstellung des Mannes, derzufolge ihm die 80-Jährige bei einem Disput mit einem Messer in den Oberbauch stach, ehe er sie an ihrem Halstuch packte und erdrosselte.
(apa/red)
