Die Mietvertragsgebühr, die beim Abschluss eines Mietvertrags anfällt, soll jetzt endgültig fallen. Im Finanzausschuss wurde das Aus für die Gebühr beschlossen, die nichts anderes als ein Körberlgeld für den Staat ist. Vom Nationalrat beschlossen werden könnte die Abschaffung der Gebühr, die aus der Regierungszeit von Kaiserin Maria Theresia stammt, bei der letzten Sitzung vor der Wahl am 12. Oktober. Bisher ist jährlich ein dreistelliger Millionenbetrag durch die Gebühr bei der Staatskasse gelandet.
Die Mietvertragsgebühr beträgt derzeit bei unbefristeten Mietverträgen ein Prozent der dreifachen Jahresmiete, bei befristeten Verträgen ein Prozent der auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomiete. Sie wird vom Vermieter berechnet, meist auf den Mieter überwälzt und an das Finanzamt abgeführt. Für eine 60-Quadratmeter-Wohnung, für die rund 750 Euro Monatsmiete anfällt, ist aktuell eine Mietvertragsgebühr von 270 Euro zu bezahlen. Mit einer Ersparnis von bis zu 300 Euro pro Neuvermietung ist künftig zu rechnen.
Für Mieter bedeute das Aus eine deutliche finanzielle Ersparnis, für Vermieter weniger Verwaltungsaufwand. Aber: Die Gebühr wird zunächst nur für Wohnimmobilien abgeschafft, für die Miete von gewerblichen Immobilien bleibt sie vorerst in Kraft.
