Mit einem Schuldspruch wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung ist am Dienstag am Wiener Landesgericht der Prozess gegen einen 19-jährigen Afghanen zu Ende gegangen, der am heurigen Donauinselfest eine junge Slowakin bedrängt, ins Gebüsch gezerrt und zu Boden gebracht hatte, wo er ihr dann das T-Shirt ausziehen wollte. Dafür wurde er zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt verurteilt.
Nach Ansicht des Schöffensenats war es “einigermaßen zweifelhaft”, dass der Angeklagte vorhatte, “einen Geschlechtsverkehr im Sinne einer vaginalen Penetration zu vollenden”, wie der vorsitzende Richter Norbert Gerstberger in der Urteilsbegründung ausführte. “Nicht einmal die Hose hat er ihr ausgezogen. Er hat versucht, ihr das Leibchen auszuziehen”, hielt Gerstberger fest. Deswegen wurde der junge Mann nicht im Sinn der auf lautenden Anklage verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(APA, Red.)
