Ein Ex-Kampfsportler und jetziger Gastronom wurde am Wiener Landesgericht wegen schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt. Er soll einen 17-jährigen Gast angegriffen und ihm das Jochbein gebrochen sowie drei Zähne ausgeschlagen haben. Die Strafe wurde unter einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.
Der angeklagte Ex-Kampfsportler reagierte verärgert auf den Schuldspruch und protestierte während der Urteilsbegründung lautstark, woraufhin die Richterin ihn zur Ruhe mahnte. Das Opfer, nun 18 Jahre alt und vertreten durch Anwalt Lian Kanzler, erhielt 6.000 Euro als Entschädigung zugesprochen. Der frühere Kampfsportler legte Berufung ein. Die Staatsanwältin äußerte sich vorerst nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte sich "nicht schuldig" bekannt und behauptet, ein ihm unbekannter Mann, den er davor und danach nie gesehen hätte, habe dem Jugendlichen die Faust ins Gesicht geschlagen. Die Richterin bezeichnete diese Verantwortung als "völlig unglaubwürdig", während der Betroffene und sein Freundeskreis, die als Zeugen ausgesagt hatten, "sehr authentisch und glaubwürdig" ausgesagt hätten.
Der 17-Jährige hatte mit einer größeren Gruppe am 8. Juni 2025 im Partykeller eines Lokals am Flötzersteig in Wien-Penzing den Geburtstag einer Freundin gefeiert. Als das Lokal um 2.00 Uhr zusperrte, stand eine Gruppe noch draußen auf der Straße beisammen, worauf der Angeklagte diese aufgefordert haben soll, ruhig zu sein. In weiterer Folge kam es zu einem Disput zwischen dem 38-Jährigen und dem Jugendlichen und wechselseitigen Beschimpfungen.
Plötzlich habe ihm der 38-Jährige einen Kick in die Rippen und Faustschläge ins Gesicht versetzt, schilderte der mittlerweile 18-Jährige der Richterin. "Als ich am Boden lag, ist er noch auf mich draufgegangen." Kurz sei er benommen gewesen. Als er wieder zu sich gekommen sei, habe er "die Zähne im Mund gespürt." Von den körperlichen Verletzungen habe er sich inzwischen erholt: "Aber das war das erste Mal, dass ich zusammengeschlagen wurde. Das beängstigt mich." Er fühle sich nicht wohl, wenn er nachts allein unterwegs sei. Er sei nämlich "kein Kampfsportler", merkte der in der IT-Branche tätige junge Mann an.
Dass die Causa überhaupt vor Gericht landete, war auf Opfer-Vertreter Kanzler zurückzuführen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren zunächst aus Beweisgründen eingestellt. Kanzler brachte dagegen am Landesgericht für Strafsachen einen Fortführungsantrag ein, nachdem Freunde des Betroffenen das Instagram-Profil des 38-Jährigen entdeckt hatten, auf dem der seinerzeit seine Kampfkunst-Erfolge abgefeiert hatte. Das Gericht gab dem Fortführungsantrag im weiteren Verlauf Folge.