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Urteile in Prozess um Beteiligung an Bankomat-Sprengungen in Wien

Heute, 14:30

Am Wiener Landesgericht fand am Mittwoch unter hohen Sicherheitsmaßnahmen der Prozess gegen zwei Männer statt, die eine Bankomat-Sprenger-Bande unterstützt haben sollen. Diese Bande wird für 14 Überfälle in Wien verantwortlich gemacht. Ein 27-jähriger Algerier wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt, da er der niederländischen Gruppe erheblich geholfen habe, wie der Staatsanwalt betonte.

Ein Algerier stellte Kriminellen eine Wohnung in Wien-Donaustadt zur Verfügung und organisierte E-Roller und Mietautos für zwei Bankomat-Sprengungen in Wien. Am 6. April 2025 wurde ein Täter festgenommen, während der andere in die Wohnung im 22. Bezirk entkam und dort von den Angeklagten versorgt wurde. Der Mann kehrte später in die Niederlande zurück. DNA-Spuren führten zur Identifikation und Festnahme durch internationale Polizeiarbeit.

Prozess um Beteiligung an Bankomat-Sprengungen in Wien: Erstangeklagter räumte "Unterstützungshandlungen" ein

Der Algerier gab zu, der kriminellen Gruppierung eine Wohnung zur Verfügung gestellt zu haben. Es sei ihm aber ausschließlich um die Mieteinnahmen - insgesamt 5.000 Euro - gegangen. "Als ich erfahren habe, was die machen, habe ich sie rausgeworfen", behauptete der 27-Jährige. Er habe der Bande weiters eine Bekannte vermittelt, die sich darum gekümmert hätte, den Kriminellen die benötigten Fahrzeuge zu besorgen, räumte er ein. "Insofern hat es Unterstützungshandlungen gegeben", erklärte Alexander Philipp, der Verteidiger des 27-Jährigen.

Der Zweitangeklagte - ein 34-jähriger Österreicher - stellte solche dagegen gänzlich in Abrede. Er habe mit dem Erstangeklagten ausschließlich Suchtgift konsumiert, von dessen Verbindung zu den Bankomat-Sprengern aber nichts gewusst, erläuterte sein Verteidiger Nikolaus Rast. Dass der BMW seines Mandanten regelmäßig in der Nähe der Täterwohnung geparkt war, belege nicht die Anwesenheit des 34-Jährigen in dieser Unterkunft: "Er hat oft seine Schwester besucht. Die wohnt zufällig 100 Meter Luftlinie von dieser Wohnung entfernt." Dass die Ex-Freundin des Erstangeklagten seinen Mandanten belaste, sei ebenfalls kein Schuldnachweis. Sie habe in diesem Kontext stets nur den Vornamen des Mannes genannt und sich nicht auf eigene Wahrnehmungen, sondern Erzählungen des Algeriers berufen. "Dieser Vorname ist ein Allerweltsname. Ich kenne allein sieben Männer, die so heißen", meinte Rast.

Ein Schöffensenat folgte dieser Verantwortung. Der 34-Jährige wurde von der Beteiligungshandlungen an den Bankomat-Sprengungen freigesprochen. Für gewerbsmäßigen schweren Betrug - er hatte ungerechtfertigterweise Notstandshilfe bezogen, obwohl er gezählte 99 Mal im Kasino war und dabei bis zu 80.000 Euro pro Besuch einsetze - fasste der fünf Mal Vorbestrafte allerdings 15 Monate unbedingte Haft aus.

Auch Suchtgift-Geschäfte von Anklage umfasst

Der Algerier wurde wiederum zusätzlich zu Suchtgift-Geschäften in größerem Stil schuldig erkannt. Er gab zu, seit Herbst 2024 eineinhalb Kilogramm Kokain sowie vier Kilogramm Cannabis verkauft zu haben. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

(APA/Red)

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