Ein 31-jähriger Mann wurde am Dienstag vom Landesgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil er in die Wohnung einer 17-jährigen Wienerin eingebrochen und sie bedroht sowie vergewaltigt hatte. Zudem wurde er wegen seiner Gefährlichkeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Obwohl Sie reumütig geständig waren und bisher unbescholten sind, macht es die Tat notwendig, hier mit einer massiven Freiheitsstrafe vorzugehen", so der Vorsitzende eines Schöffensenats in der Urteilsbegründung. Bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren könne die verhängte Strafe gerade noch als ausreichend angesehen werden. Der 31-Jährige bat um Zeit zum Nachdenken. Der Staatsanwalt machte zunächst keine Angaben.
"Er hat seit seinem 14. Lebensjahr einschlägige Fantasien. Vergewaltigungsfantasien in Richtung junger Mädchen", hatte der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann beim Prozessauftakt Mitte Februar festgestellt. Diese Fantasien setzte der in behüteten Verhältnissen aufgewachsene Lehramtsstudent am 10. August 2025 um, indem er am späten Abend in Wien-Meidling mit einem Messer vor der Wohnung einer 17-Jährigen auftauchte, auf die er vier Tage zuvor in der U-Bahn-aufmerksam geworden war und die er bis vor ihre Wohnung verfolgt hatte.
Nun verschaffte er sich gewaltsam Zutritt in die Wohnung, indem er die Wohnungstür - ein älteres Modell aus Holz - aufbrach. Er weckte die schlafende Jugendliche auf, drohte ihr mit dem Messer und verlangte, sie solle tun, was er sage, ansonsten werde er sie umbringen. Er fügte der 17-Jährigen auch eine Schnittwunde an der rechten Hand zu. In weiterer Folge kam es zu Missbrauchshandlungen, mit denen der Angeklagte erst dann aufhörte, als die Betroffene ihm klar machte, dass ihre Mutter am Weg zu ihr sei. Daraufhin ergriff er die Flucht.
Wenige Tage später traute die 17-Jährige ihren Augen nicht. Der Täter, der ihr offenbar wieder gefolgt war, sprach sie auf der Straße an und fragte sie nach der Uhrzeit. Die 17-Jährige rief mit ihrem Handy umgehend die Polizei zu Hilfe, der Mann wurde von alarmierten Einsatzkräften festgenommen.
Der psychiatrische Sachverständige interpretierte das Verhalten des Angeklagten als "zusätzliche Demütigung und Herabwürdigung, wenn das Opfer in der Öffentlichkeit angesprochen wird". Hofmann bescheinigte dem Angeklagten eine "schwere sexuelle Störung, die eng mit der Persönlichkeit verknüpft ist". Der Mann lebe seine Vorstellungen aus, "ohne Rücksicht auf die Befindlichkeit der Opfer und Folgewirkungen".
Der Angeklagte sei zwar zurechnungsfähig und somit schuldfähig. Seine "Abartigkeit im Inneren" sei aber so hoch, dass sich Hofmann für den Fall einer Verurteilung für haftbegleitende therapeutische Maßnahmen aussprach. Ansonsten sei nach seiner Enthaftung "mit Straftaten mit schweren Folgen, gewaltbesetzten Vergewaltigungsdelikten" zu rechnen sei, befürchtete Hofmann.