Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Ermittlungen gegen eine frühere Pflegerin der Klinik Favoriten eingestellt. Die Frau stand unter Mordverdacht in Verbindung mit zwei verdächtigen Todesfällen auf der Onkologischen Station.
Laut Behördensprecherin Nina Bussek konnte ihr jedoch kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachgewiesen werden. Diese Entscheidung basiert auf einem eingeholten Gutachten, laut dem kein kausaler Zusammenhang zwischen einer möglicherweise leicht erhöhten Medikamentengabe und dem Tod nachweisbar war.
Mordverdacht in Klinik Favoriten: Gutachten sieht keine Verdachtslage
Es konnte nicht festgestellt werden, ob die Verdächtige oder eine andere Pflegekraft das Medikament verabreicht hatte. Eine zweite Pflegerin war ebenfalls verdächtigt worden, wurde aber mangels Beweisen schnell nicht mehr verfolgt. Noch schwieriger gestalteten sich die Untersuchungen zu einem im Jänner 2025 verstorbenen Mann, der vor seinem Ableben ebenfalls wochenlang auf der Onkologischen Station palliativmedizinisch behandelt worden war. In diesem Fall waren Anzeichen in Richtung einer möglichen vorsätzlichen Tötung grundsätzlich nicht sehr ausgeprägt. Wie Bussek darlegte, fanden sich im Ermittlungsverfahren keine Indizien, die eine etwaige Verdachtslage ergeben hätten.
Patienten mit Benzodiazepinen und Opiaten versorgt
Bei beiden Verstorbenen handelte es sich um Personen, die auf der Onkologischen Station der Klinik Favoriten jeweils in der Endphase ihres Lebens pflegerisch betreut wurden. Um ihre Schmerzen gut ertragen zu können und nicht leiden zu müssen, wurden sie mit Benzodiazepinen und Opiaten versorgt. Bei der Frau geschah das über eine motorisierte Spritze, die die kontinuierliche Gabe gewährleistete. Sowohl der Zeitpunkt als auch die Dosis waren in einem Therapieplan festgelegt. Der Bolus (die Gabe von Medikamenten, Anm.) wurde auf der 28-Betten-Station von diplomierten Pflegekräften überwacht und schriftlich dokumentiert.
Nachdem die Patientin Mitte September verstorben war, wurden von den Pflegekräften, die am darauf folgenden Tag von der Hauptverdächtigen und einer zweiten Mitarbeiterin unmittelbar die Schicht übernommen hatten, Unregelmäßigkeiten in der Pflegedokumentation festgestellt. Nicht jeder einzelne Bolus war dokumentiert worden. Die dienstversehenden Mitarbeiterinnen meldeten das der Stationsleitung, die in weiterer Folge die Pflegedirektion informierte. Die Beschuldigte und jene Pflegerin, die gemeinsam mit ihr im Dienstrad tätig war, wurden in weiterer Folge vom Wiener Gesundheitsverbund (WIGEV) mit dem Vorwurf konfrontiert, der Verstorbenen wären mehr als die aufgezeichneten Medikamente verabreicht worden. Die Vorwürfe wurden von den Pflegerinnen dementiert.
WIGEV bleibt bei arbeitsrechtlichen Schritten
Dessen ungeachtet wurden die beiden Mitarbeiterinnen wegen Verstößen gegen interne Richtlinien dienstfrei gestellt und in weiterer Folge gekündigt. Es handelte sich um erfahrene diplomierte Pflegerinnen. Beide waren seit rund eineinhalb Jahren beim WIGEV beschäftigt.
Obwohl der Mordverdacht nunmehr vom Tisch ist, bleiben die arbeitsrechtlichen Schritte des WIGEV aufrecht. "Die beiden Mitarbeiterinnen sind nicht mehr im Wiener Gesundheitsverbund beschäftigt. Ihr Dienstverhältnis wurde aufgrund von nachgewiesenen Unregelmäßigkeiten bei der Medikamentenabgabe und deren Dokumentation aufgelöst. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Unregelmäßigkeiten geleugnet wurden. Dadurch wurde das Vertrauensverhältnis nachhaltig geschädigt", erläuterte Nina Brenner-Küng, beim WIGEV Leiterin der Unternehmenskommunikation, Mittwochmittag auf APA-Anfrage.