Wien ermöglicht es Mietenden, ihre Vorschreibungen überprüfen zu lassen, da ab dem morgigen Mittwoch der Zins gemäß der vom Bund beschlossenen Mietpreisbremse wieder angehoben werden kann. Eine Erhöhung sei jedoch nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, betonte die neue Wiener Wohnstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) am Dienstag in einer Aussendung. Die städtische Mieterhilfe überprüft kostenlos, ob die Richtlinien eingehalten werden.
Im Bereich der meisten Altbauwohnungen sowie in Gemeindebauwohnungen ist eine Erhöhung von 1 Prozent erlaubt, im freien Markt von maximal 3,3 Prozent, betonte Hanel-Torsch. Es sei jedoch möglich, dass es durch die neuen Regelungen zu Unsicherheiten und unzulässigen Mieterhöhungen komme, gab sie zu Bedenken. Die Mieterhilfe biete dazu Beratung an.
Grundsätzlich gelte, dass Mieterhöhungen höchstens einmal jährlich zulässig und im Jahr 2026 frühestens ab April möglich seien. Der Wert für den freien Mietmarkt errechnet sich laut Hanel-Torsch aus der Inflation, die nur zum Teil weitergegeben werden darf.