Der 15-Jährige wurde diesmal von den zentralen Anklagepunkten freigesprochen. Dass er am Erwerb von Waffen interessiert war und sich terroristisch betätigt hätte, war nicht nachweisbar.

Der 15-Jährige wurde diesmal von den zentralen Anklagepunkten freigesprochen. Dass er am Erwerb von Waffen interessiert war und sich terroristisch betätigt hätte, war nicht nachweisbar.
"Wir sind überzeugt davon, dass Sie noch immer diese Ideologie vertreten. Das sieht man an den Dingen, die Sie konsumieren. Aber um Sie wegen terroristischer Straftaten und terroristischer Vereinigung zu verurteilen, braucht es Tathandlungen. Wir haben kein Gesinnungsstrafrecht", betonte der vorsitzende Richter eines Schöffensenats in der Urteilsbegründung. Es gebe keinen Beweis, dass der Angeklagte - wie von der Staatsanwaltschaft angenommen - in Waffengeschäften ein Messer erwerben wollte oder konkrete Kaufabsichten in Richtung einer Air Soft-Waffe hatte. Dazu sei die Beweislage "in Wahrheit zerbröselt", sagte der Richter.
Der Angeklagte habe sich zwar IS-Propaganda auf sein Handy heruntergeladen bzw. Videos dort abgespeichert, aber nichts davon weitergeleitet. Insofern habe er sich auch nicht - wie von der Anklage inkriminiert - propagandistisch für die Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) betätigt, befand der Schöffensenat.
Schuldig gesprochen wurde der 15-Jährige wegen gefährlicher Drohung, weil er in der Justizanstalt Josefstadt und später in der JA Münnichplatz einem Mithäftling mit dem Kehle-Durchschneiden gedroht hatte, und falscher Zeugenaussage in einem Verfahren gegen einen anderen IS-Anhänger. Dafür setzte es zehn Monate unbedingt.
Der Jugendliche war nach seiner ersten Verurteilung im vergangenen Juli - er hatte drei Jahre Haft, davon zwölf Monate unbedingt ausgefasst - gegen den ausdrücklichen Willen der Staatsanwaltschaft Wien bereits Ende Oktober auf freien Fuß gekommen. Er wurde aus dem unbedingt ausgesprochenen Strafteil von zwölf Monaten vorzeitig bedingt entlassen. Die Anklagebehörde hatte sich dagegen ausgesprochen, weil die Anstaltspsychologin der Justizanstalt (JA) Josefstadt ausdrücklich vor ihm gewarnt hatte: Der 15-Jährige trete im Gefängnis gegenüber anderen Mithäftlingen "sehr dominant" auf und stelle "ein extremes Risiko" dar. Er versuche, andere zu seiner Ideologie zu bringen. Nur eine islamisch geführte Welt sei "die richtige", gegen Ungläubige müsse man kämpfen und diese töten, zitierte die Psychologin aus einem Gespräch mit dem Anhänger der radikalen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS).
Die ihm anlässlich seiner vorzeitig bedingten Entlassung erlassenen zwei Monate und 14 Tage wurden nun widerrufen. Der 15-Jährige muss demnach - sollte das heutige Urteil in Rechtskraft erwachsen - insgesamt zwölf Monate und 14 Tage verbüßen. Der aus seiner Vorverurteilung grundsätzlich zur Bewährung nachgesehene Strafteil von zwei Jahren wurde dagegen nicht widerrufen. Es wurde lediglich die Probezeit auf fünf Jahre verlängert.
Der 15-Jährige und seine Verteidigerin Anna Mair waren mit dem heutigen Urteil einverstanden. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
"Die Terrorismusvorwürfe stimmen nicht", hatte der äußerlich fast noch kindlich wirkende 15-Jährige zu Beginn der Verhandlung gesagt. Am Erwerb von Waffen sei er nicht interessiert gewesen. Er habe mit dem Herunterladen von IS-Material und dem Aufsuchen von Waffengeschäften den Staatsschutz provozieren und diesem "ein bisschen Angst machen" wollen, behauptete er.
Der 15-Jährige war auffälligerweise mit aufgekrempelten Hosenbeinen zu seiner Verhandlung erschienen, die von einem größeren Polizeiaufgebot überwacht wurde. Knöchelfreie Hosen dienen in salafistischen Kreisen als Erkennungszeichen und können auf eine strenge Auslegung des Islam hindeuten. Als er während einer kurzen Verhandlungspause aus dem Saal gebracht wurde, zeigte der 15-Jährige für die Kameras die so genannte Tauhid-Finger-Geste. Die erhobene rechte Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger steht an sich für das Glaubensbekenntnis zum Islam. Islamistische Gruppen missbrauchen diese Geste als Erkennungsmerkmal für ihre Zwecke.
Anschlagsabsichten habe er keine im Sinn gehabt, versicherte der Angeklagte. Zugleich räumte er jedoch ein, 2025 "Pläne gegen Schwule" gehabt zu haben. Er wolle auch "für meinen Gott sterben".
Der vom IS Begeisterte hatte sich wenige Tage nach seiner Haftentlassung in seinem Schlafzimmer vermummt und mit dem erhobenen Tauhid-Finger vor sein Handy gesetzt und Videos aufgenommen, die ihn beim Intonieren von Nasheeds (Sprechgesängen, Anm.) zeigten, in denen der Märtyrertod und Sprengstoffanschläge glorifiziert wurden. Im Hintergrund war eine große Fahne mit der Shahada - dem islamischem Glaubensbekenntnis - zu sehen, mit der er die Wand über seinem Bett drapiert hatte. Zwei Wochen später marschierte er in Waffengeschäfte, weil er sich laut Anklage für Kampfmesser bzw. eine Schusswaffe interessierte. Er wurde darauf wegen Gefahr im Verzug neuerlich festgenommen, weil er vom Wiener Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) bei seinem Treiben observiert wurde.
Unmittelbar nach seiner Festnahme irritierte der 15-Jährige die Beamten mit bereitwilligen Angaben, die seine Nähe zum IS manifestierten. Er wolle "in einem Land leben, wo die Scharia herrscht, zum Beispiel beim Islamischen Staat." Wenn er einen Reisepass hätte, "wäre ich schon längst dort." Er gab in seiner Befragung weiters an, er habe "einen Hass auf die LGBTIQ". Paraden dieser Community würden ihn "wütend machen, weil sie sich über den Islam lustig machen."
Mit vermuteten Beleidigungen gegen seinen Glauben dürfte sich der 15-Jährige überhaupt schwer tun. Da "brennt es in meiner Brust, ich muss ihn (den Islam, Anm.) verteidigen", gab der Jugendliche in einer Befragung an.
Der Jugendliche hatte sich während seiner ersten Inhaftierung weiter radikalisiert. Bei seiner Festnahme wurde von einer "hohen Affinität zu radikal-islamistischer Propaganda sowie zu Stichwaffen und ähnlichen Gegenständen" ausgegangen.
Am 19. November wollte der 15-Jährige laut Anklage in einem Army Shop in Floridsdorf ein Kampfmesser erwerben. Das bestätigte sich in der Verhandlung insofern nicht, als der Verkäufer lediglich angab, der 15-Jährige sei in Richtung einer Vitrine mit Messern gegangen. Am 20. November betrat er das Geschäft und interessierte sich für einen Schlagstock und Quarzhandschuhe, zudem angeblich sogar eine Schusswaffe. "Das Hauptinteresse waren Air Soft-Waffen und Schlagstöcke", relativierte dazu die Verkäuferin. Sie habe ihm gesagt, "dafür muss man 18 sein. Dann war das kein Thema mehr", sagte die Zeugin.
Der 15-Jährige war infolge seiner Vorstrafe mit einem Waffenverbot belegt. Um das zu umgehen, soll er sich eines drei Jahre älteren Cousins "bedient" haben, den er am 21. November in ein Waffengeschäft schickte, um wenigstens an ein Messer zu kommen. Als der Cousin tatsächlich ein Jagdmesser erstand, während der 15-Jährige draußen wartete, orteten die LSE und die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) Gefahr im Verzug. Der IS-Anhänger wurde aus dem Verkehr gezogen. Seither befindet er sich wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft.
In in ihrer nunmehrigen Anklage warf ihm die Staatsanwaltschaft terroristische Vereinigung, kriminelle Organisation und terroristische Straftaten im Sinn des §278c StGB vor. Außerdem hatte er einen Mithäftling bedroht und in einem Verfahren gegen einen IS-Bekannten falsch ausgesagt.
Der Angeklagte sei "massivst radikalisiert. Es ist die Gefahr, dass er Anschläge begehen wird, wenn er entlassen wird", sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag. Die DSN geht ebenfalls davon aus, dass beim Angeklagten das Risiko "sehr hoch" ist, dass er "terroristische Gewalt" begehen wird. Ein entsprechender Bericht wurde in der Verhandlung verlesen. Auch in den Jugenderhebungen wird auf einen Hass auf Homosexuelle und Ungläubige verwiesen. Homosexuelle seien "nicht normal", ein "Schaden für die Menschheit" und eine "Schande", hatte der 15-Jährige Sozialarbeitern erklärt. Homosexualität sei "eine Krankheit wie Pädophilie".
(APA/Red)
